Nur drei Monate war Selma Müller im Frauenhaus, jetzt lebt sie mit ihrer Tochter in einer kleinen Wohnung in Stuttgart und hofft darauf, dass ihr geschiedener Mann gerichtlich verpflichtet wird, den Reisepass der Tochter herauszugeben. „Sonst lebe ich mit der dauernden Angst, dass er sie gegen ihren Willen mit ins Ausland nimmt.“ So wie Selma Müller bereits nach drei Monaten wieder draußen war, schaffen immer mehr Frauen den Sprung schon nach kurzer Zeit. „Noch vor fünf Jahren war es normal, dass die Frauen im Schnitt ein halbes Jahr bei uns geblieben sind“, erzählt die Sozialarbeiterin Barbara Rossmann. Was die Weitervermittlung erleichtert, ist eine neue Regelung der Stadt: seit dem vergangenen Jahr bekommen auch Frauen, die von außerhalb Stuttgarts ins Frauenhaus ziehen sofort einen Wohnberechtigungsschein und müssen nicht drei Jahre warten. „Jetzt sitzen die Frauen nicht mehr bei uns fest, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden“, erklärt Rossmann.

 

Die Frauen schaffen auch aus einem anderen Grund leichter den Absprung: Es sind immer mehr sehr gut ausgebildete, junge Frauen, die vorübergehend Schutz suchen. „Früher haben viel mehr Frauen die Gewalt über Jahre geduldet, heute setzen sie viel früher einen Schlussstrich“, erzählt Rossmann. Die jungen Frauen fänden in vielen Fallen schnell wieder Arbeit und stünden leichter wieder auf eigenen Füßen. Von den 68 Frauen, die 2011 in dem autonomen Frauenhaus betreut wurden, waren 40 Prozent zwischen 20 und 30 Jahre alt, insgesamt 70 Prozent brachten Kinder mit.

Geändertes Familiengesetz

Was den Frauen und den Sozialarbeiterinnen das Leben dagegen schwerer macht, ist das 2011 geänderte Familiengesetz, das jetzt von den Frauen verlangt, bei einem gemeinsamen Sorgerecht den Umgang des Vaters mit dem Kind innerhalb von einem Monat zu regeln. „Inzwischen ist es fast unmöglich geworden, ein alleiniges Sorgerecht für die Frau zu bekommen, auch wenn die Männer extrem gewalttätig waren“, sagt Rossmann. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht aber muss festgelegt werden, wie oft und unter welchen Bedingungen der Vater die Kinder sehen darf. Ein Monat ist aus Sicht der Sozialarbeiterinnen als Frist aber zu kurz, da die Männer über die Kinder sehr viel Druck auf die Frauen ausüben könnten. „Die Frauen müssen sich dann viel zu schnell mit ihren Misshandlern wieder an einen Tisch setzen“, sagt Graf-Knoblauch. Wie der Druck aussehen kann, zeigt das Beispiel von Selma Müller: ihr Mann erlaubt nicht, dass die Tochter ihre Großmutter in Algerien besuchen kann, die 29-Jährige aber muss ihn wegen des gemeinsamen Sorgerechts fragen.

Obwohl sie selbst nicht mehr im Frauenhaus wohnt, hofft Selma Müller jetzt, dass der Verein bald passende Räumlichkeiten findet. „Ich habe die Unterstützung gebraucht, ich wusste mir nicht zu helfen.“

Die 29 Jahre alte Selma Müller (Name geändert) ist über eine Freundin zum autonomen Frauenhaus gekommen. Die junge Frau ist tief verschleiert, aber in ihren Äußerungen alles andere als konservativ. Die Algerierin ist als Au-Pair-Mädchen nach Deutschland gekommen, schnell haben Freunde ihrer Familie die Heirat mit einem Landsmann arrangiert. Eine Tochter kam zur Welt, nach sieben Jahren aber ging die Ehe in die Brüche. „Mein Mann hat mich von der Außenwelt abgeschottet.“ Als die 29-Jährige nach der Trennung für sieben Wochen zu ihrer schwer kranken Mutter nach Algerien flog, zwang der Mann sie, die Tochter bei ihm in der Region Stuttgart zu lassen – und als sie zurückkam, wollte er ihr die Tochter nicht mehr überlassen. „Er hat sich jahrelang nicht um sie gekümmert und plötzlich sollte sie bei ihm bleiben.“ Selma Müller floh mit der Tochter ins Frauenhaus, bekam dort nicht nur Unterkunft, sondern vor allem Hilfe in dem Rechtsstreit mit ihrem Mann um das Sorge- und Umgangsrecht. „Ich will ihm die Tochter auf keinen Fall überlassen, weil ich merke, dass er versucht, sie klein zu halten.“

Frauenhaus ist meist kurze Übergangslösung

Nur drei Monate war Selma Müller im Frauenhaus, jetzt lebt sie mit ihrer Tochter in einer kleinen Wohnung in Stuttgart und hofft darauf, dass ihr geschiedener Mann gerichtlich verpflichtet wird, den Reisepass der Tochter herauszugeben. „Sonst lebe ich mit der dauernden Angst, dass er sie gegen ihren Willen mit ins Ausland nimmt.“ So wie Selma Müller bereits nach drei Monaten wieder draußen war, schaffen immer mehr Frauen den Sprung schon nach kurzer Zeit. „Noch vor fünf Jahren war es normal, dass die Frauen im Schnitt ein halbes Jahr bei uns geblieben sind“, erzählt die Sozialarbeiterin Barbara Rossmann. Was die Weitervermittlung erleichtert, ist eine neue Regelung der Stadt: seit dem vergangenen Jahr bekommen auch Frauen, die von außerhalb Stuttgarts ins Frauenhaus ziehen sofort einen Wohnberechtigungsschein und müssen nicht drei Jahre warten. „Jetzt sitzen die Frauen nicht mehr bei uns fest, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden“, erklärt Rossmann.

Die Frauen schaffen auch aus einem anderen Grund leichter den Absprung: Es sind immer mehr sehr gut ausgebildete, junge Frauen, die vorübergehend Schutz suchen. „Früher haben viel mehr Frauen die Gewalt über Jahre geduldet, heute setzen sie viel früher einen Schlussstrich“, erzählt Rossmann. Die jungen Frauen fänden in vielen Fallen schnell wieder Arbeit und stünden leichter wieder auf eigenen Füßen. Von den 68 Frauen, die 2011 in dem autonomen Frauenhaus betreut wurden, waren 40 Prozent zwischen 20 und 30 Jahre alt, insgesamt 70 Prozent brachten Kinder mit.

Geändertes Familiengesetz

Was den Frauen und den Sozialarbeiterinnen das Leben dagegen schwerer macht, ist das 2011 geänderte Familiengesetz, das jetzt von den Frauen verlangt, bei einem gemeinsamen Sorgerecht den Umgang des Vaters mit dem Kind innerhalb von einem Monat zu regeln. „Inzwischen ist es fast unmöglich geworden, ein alleiniges Sorgerecht für die Frau zu bekommen, auch wenn die Männer extrem gewalttätig waren“, sagt Rossmann. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht aber muss festgelegt werden, wie oft und unter welchen Bedingungen der Vater die Kinder sehen darf. Ein Monat ist aus Sicht der Sozialarbeiterinnen als Frist aber zu kurz, da die Männer über die Kinder sehr viel Druck auf die Frauen ausüben könnten. „Die Frauen müssen sich dann viel zu schnell mit ihren Misshandlern wieder an einen Tisch setzen“, sagt Graf-Knoblauch. Wie der Druck aussehen kann, zeigt das Beispiel von Selma Müller: ihr Mann erlaubt nicht, dass die Tochter ihre Großmutter in Algerien besuchen kann, die 29-Jährige aber muss ihn wegen des gemeinsamen Sorgerechts fragen.

Obwohl sie selbst nicht mehr im Frauenhaus wohnt, hofft Selma Müller jetzt, dass der Verein bald passende Räumlichkeiten findet. „Ich habe die Unterstützung gebraucht, ich wusste mir nicht zu helfen.“