Ein Mann springt vom Fünf-Meter-Brett, ein anderer springt ihm ins Kreuz. Der tödliche Unfall im Bad Wimpfener Freibad im Jahr 2015 beschäftigt weiter die Gerichte. Hat sich der Betreiber strafrechtlich schuldig gemacht?

Heilbronn/Bad Wimpfen - Der tödliche Unfall eines Turmspringers im Freibad von Bad Wimpfen vor mehr als zwei Jahren kommt nun auch noch als Strafverfahren vor das Heilbronner Amtsgericht. Dort müssen sich von Montag an der Betreiber des Bades und sein damaliger Schwimmmeister wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, bei der Nutzung des 70 Jahre alten Sprungturms keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben.

 

Ein 35-jähriger Mann war von der Fünf-Meter-Ebene gesprungen, ein weiterer Badegast sprang ihm vom darüber liegenden Zehnmeterbrett auf den Kopf. Der 35-Jährige erlag seinen Verletzungen. Vor vier Wochen hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Zivilprozess den Hinterbliebenen eine Entschädigung zugesprochen. Allerdings begrenzten die Richter die Haftung der beiden nun Angeklagten auf 75 Prozent und rechneten dem Opfer eine Mitschuld an. Die Gefährlichkeit der Sprungpraxis sei ihm bekannt gewesen.

Am ersten Prozesstag sind zwölf Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Weitere Prozesstage seien für den 26. Oktober und den 6. November geplant, erklärte eine Gerichtssprecherin. Ein Strafverfahren gegen den zweiten Springer, der sich ebenfalls schwer verletzte, wurde 2016 wegen geringer Schuld eingestellt.