Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin macht einen Vorschlag für einen höheren Grundfreibetrag. Die SPD stemmt sich aber nach wie vor gegen eine allgemeine Entlastung der Bürger. Erst müssten die Schulden runter.

Berlin - Die Bundesregierung hat am Montag Vorschläge für eine moderate Steuersenkung vorgelegt, die im Bundesrat gute Chancen auf Zustimmung haben. Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll der Grundfreibetrag, der das steuerliche Existenzminimum abbildet, in zwei Stufen erhöht werden. Im nächsten Jahr soll der Grundfreibetrag für Alleinstehende von zurzeit 8004 auf 8124 Euro steigen. Im Jahr 2014 erhöht er sich dann auf 8352 Euro. Insgesamt nimmt somit der Teil der Einkünfte, die künftig von der Steuer freigestellt sind, in zwei Jahren um 348 Euro zu. Dies entspricht bei Spitzenverdienern einer Entlastung von knapp 150 Euro pro Jahr.

 

Die schwarz-gelbe Koalition will auf diesem Weg den Widerstand der Länder gegen eine Steuersenkung brechen. Die rot-grünen Landesregierungen lehnen umfassendere Steuersenkungen, wie sie Schwarz-Gelb plant, nach wie vor ab. Einer Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums wollen sich SPD und Grüne aber nicht in den Weg stellen.

Die Anhebung des Grundfreibetrags ist zwingend

Mit der Vorlage des Berichts unternimmt die Bundesregierung einen weiteren Versuch, zumindest Teile ihrer Steuersenkung durchzusetzen. Die jetzt im Existenzminimumsbericht veröffentlichten Zahlen für einen höheren Grundfreibetrag entsprechen bis auf kleine Abweichungen der Gesetzentwurf der Regierung vom Februar. Neben der Erhöhung des Grundfreibetrags will die Regierung Arbeitnehmern zusätzlich noch einen Ausgleich für die so genannte kalte Progression zubilligen. Damit sollen die inflationsbedingte Mehreinnahmen des Staates an die Bürger zurückgegeben werden. Insgesamt werden nach den Plänen von Schwarz-Gelb die Bürger um sechs Milliarden Euro jährlich entlastet. Eine umfassende Steuersenkungen lehnen die Länder mit SPD- und Grünen-Beteiligung jedoch ab. In der Länderkammer verfügen Union und FDP über keine Mehrheit. Zurzeit liegt das Steuergesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Eine Anhebung des Grundfreibetrags ist nach Meinung der Regierung zwingend. „Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Anhebung des Grundfreibetrags ab 2013 wird hiermit bestätigt“, heißt es in dem Bericht. Die Kabinettsvorlage wird zurzeit unter den Ministerien abgestimmt. Das Finanzministerium will vom Jahr 2014 an auch den Kinderfreibetrag anheben. Dazu will die Bundesregierung später einen Gesetzentwurf vorlegen.

Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) signalisierte Zustimmung. Er sagte der StZ, die Erhöhung des Grundfreibetrags sei richtig und wichtig. Dies sei Zeichen einer sozialen Gesellschaft. Er wies darauf hin, dass auf die Länder Belastungen zukämen. „Wenn man die Schuldenbremse ernst nimmt, bleibt kein Raum mehr für allgemeine Steuerentlastungen“, so Schmid.