Drei Top-Beamte der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung legen sich mit Grün-Rot an: Ihr Rauswurf nach der Landtagswahl 2011 sei rechtswidrig.

Stuttgart - Eigentlich ist die Sache klar: politische Beamte können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn die Regierung dies wünscht. So ist es Klaus Tappeser, Thomas Halder und Albrecht Rittmann (alle CDU) ergangen. Die drei waren zum Zeitpunkt des Regierungswechsels von Schwarz-Gelb zu Grün-Rot Amtschefs in Stuttgarter Ministerien gewesen: Ministerialdirektoren und Minister-Stellvertreter – ausgestattet mit Vorzimmer, Fahrer und einem ansehnlichen Gehalt. Doch dann vergeigte der Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) die Landtagswahl im März 2011. Nicht nur die Minister, auch deren Ministerialdirektoren verloren ihre Posten. Sie fanden sich in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Dagegen haben Tappeser, Halder und Rittmann, wie jetzt bekannt wird, Widerspruch eingelegt. Sie beanstanden ihre Abberufung als rechtsfehlerhaft.

 

Personalien sind immer auch heikel. „Mir war schon klar, dass ich nach dem Wechsel herausfalle“, sagt Thomas Halder, der von 2003 bis 2006 als Ministerialdirektor das Kultusministerium administrierte, danach das Sozialministerium. Tatsächlich heißt es im Beamtenstatusgesetz schnörkellos, Beamte könnten „jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. In die Praxis übersetzt: Hätte etwa Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), Gegner von Stuttgart 21, einen Amtschef aus der alten Regierung übernehmen können? Für beiden Seiten kaum zumutbar.

An den Machtwechsel glaubte keiner

Nicht alle Ressorts aber stehen derart im Feuer. Und die Hoffnung stirbt zuletzt. Hatte nicht Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor seiner Wahl zu Protokoll gegeben, man werde in jedem Einzelfall prüfen, wie mit den politischen Beamten zu verfahren sei? Drei Jahrzehnte konnten Halder und Rittmann im Landesdienst vorweisen, Tappeser war OB von Rottenburg gewesen, dann Abgeordneter. Bei der ersten Sitzung des neuen Kabinetts indes fiel der Beschluss: alle Ministerialdirektoren werden ausgetauscht. „Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wurde einfach so über den Tisch geschoben“, erinnert sich Halder. Rittmann, zuletzt Amtschef im Agrarressort, sagt, er habe sich stets als Laufbahnbeamter empfunden. Dass er in diese Lage kommt, „hätte ich nie erwartet“. In die CDU trat er erst als Grundsatzabteilungsleiter im Umweltministerium. „Ich bin nicht als politischer Beamter geboren worden.“

Die Ministerialdirektoren verfügen über Macht und Einfluss, sie werden von Lobbyisten umgarnt, und für ihre Minister sind sie unentbehrlich. Dafür aber tragen sie bei einem Regierungswechsel das Risiko des Jobverlusts. In CDU-geführten Häusern tendierte diese Gefahr in Baden-Württemberg bis zum 27. März 2011 gegen null. Dagegen verloren nach dem Ende der Großen Koalition 1996 alle SPD-Ministerialdirektoren ihre Ämter. Nur Gerlinde Hämmerle, die Karlsruher Regierungspräsidentin, durfte bleiben. Die Regierungspräsidenten sind allgemein bekannt, in Einzelfällen sogar populär. Wer diese Leute vorschnell austauscht, sieht sich dem Vorwurf der Parteiwirtschaft ausgesetzt. In Berlin, wo auch die Abteilungsleiter in den Ministerien zu den politischen Beamten zählen, kommt es häufiger vor, dass ein fachlich versierter Staatsdiener mit falschem Parteibuch im Amt überlebt.

Das Verwaltungsgericht zündet einen Hoffnungsfunken

Mit Interesse nahmen die drei Beschwerdeführer Ende vergangenen Jahres eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Kenntnis. Es ging ebenfalls um einen Ministerialdirektor: Ulrich Lochmann. Auch er war geschasst worden. Allerdings nicht von Grün-Rot, sondern von dem CDU-Mann Willi Stächele. Der frühere Finanzminister hatte sich nach der Landtagswahl auf den Stuhl des Parlamentspräsidenten gerettet. Noch am Tag seiner Wahl versetzte er das CDU-Mitglied Lochmann in den einstweiligen Ruhestand und betraute das CDU-Mitglied Hubert Wicker mit dessen Aufgabe. Wicker hatte soeben seinen Posten als Chef des Staatsministeriums verloren.

Lochmann aber wehrte sich. Als Ministerialdirektor beim Landtag, so argumentierte er, müsse er keineswegs in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierung stehen. Das ergebe sich allein schon aus der Logik der Gewaltenteilung. Das Gericht jedoch ließ diesen Aspekt außer Acht und befand, dass der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand eine Ermessensentscheidung vorausgehen müsse. Verkürzt formuliert: Es reicht nicht, dem Beamten die Entlassungsurkunde auszuhändigen, die Regierung muss auch begründen, was sie sich dabei gedacht hat. Es müsse „ernstlich ersichtlich sein, dass überhaupt Ermessen ausgeübt wurde“. Dies gelte auch für einen politischen Beamten, im Kern ein Formfehler. Lochmann obsiegte. Sein Rauswurf war rechtswidrig. Am Ende schloss er mit dem Landtag einen Vergleich inklusive Ausgleichszahlung.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts steht in einem Spannungsverhältnis zu den Aussagen des Beamtenstatusgesetzes. Für Klaus Tappeser und seine Mitstreiter erhellt sich jedoch aus dem Urteil: „Meine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist rechtsfehlerhaft.“ Über das Ziel ihrer Beschwerde schweigen sich die drei aus. Rittmann sagt: „Es ist nur recht und billig, dass man mich zumindest rechtmäßig entlässt.“ Eine Rückkehr in den Landesdienst ist kaum denkbar. Tappeser hat sich als Berater selbstständig gemacht, Halder führt die Geschäfte des Verbands der privaten Hochschulen, Rittmann hat Ehrenämter übernommen. Noch immer warten sie auf eine Antwort der Regierung. Ob sie gegebenenfalls klagen, lassen sie offen.