Nicht nur Fans freuen sich auf den Beginn der Fußball-Weltmiesterschaft. So manche Händler und Gastronomen hoffen auf ein gutes Geschäft. Sie müssen allerdings einige Spielregeln einhalten – sonst greift der Weltverband Fifa ein.

Stuttgart - So langsam geht es los: Kinder und Jugendliche tauschen WM-Sammelbilder und auf Chipspackungen, Bierkästen und selbst Joghurtbechern sind Trikots und Fußbälle abgebildet. Als Indikator für den Beginn der heißen Phase können die Deutschlandfahnen an den Autos herhalten. Wenn diese wieder Überhand nehmen, ist es wirklich kurz vor knapp und die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien steht unmittelbar bevor. Selbst ausgewiesene Bundesliga-Muffel werden sich vom 12. Juni bis zum 13. Juli für Fußball interessieren. Kein Wunder, dass Gastronomen und Händler diese Euphorie nutzen wollen, um ihr Geschäft anzukurbeln.

 

Weltmeisterschaftsbrötchen, Fan-Fest-Prozente, World-Cup-Würste, Brazil-2014-Bier, WM-Würste – und was nicht alles noch denkbar ist für die Zeit des Turniers. Die Weltmeisterschaften sind Veranstaltungen des Fußballweltverbands Fifa und längst auch ein kommerzielles Großereignis geworden. Doch die Gefahr ein wirtschaftliches Eigentor zu schießen, ist groß.

Die Industrie- und Handelskammer Stuttgart (IHK) und der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnen davor, unüberlegt mit der Fußball-WM zu werben und damit Fifa-Rechte zu verletzen. Das kann teuer werden, da versteht der Weltverband mit Sitz in der Schweiz keinen Spaß.

Die Fifa hat viele Begriffe schützen lassen

Die IHK Stuttgart informiert in dem Schreiben, dass sich die Fifa „eine Vielzahl von Einzelbegriffen oder Wortkombinationen markenrechtlich schützen lassen, zum Beispiel ,Football World Cup’, ,Fan Fest’, ,FIFA World Cup’, ,World Cup 2014’, ,Brazil 2014’, ,WM 2014’ und weitere mehr“. Dies habe zur Folge, „dass Unternehmen, die mit den geschützten Logos und Marken werben wollen, eine Erlaubnis der Fifa benötigen, beziehungsweise bei der Fifa hierfür eine Lizenz erwerben müssen“. Wer ohne eine solche Lizenz seine Produkte und Dienstleistungen mit Begriffen rund um die WM 2014 bewerben möchte, sollte rechtlichen Rat ‎einholen, rät die IHK.‎ Die Kammer warnt eindringlich: „Unserer Erfahrung     nach verfolgt die     Fifa die Verletzung ihrer Rechte sehr genau!“

Die Fifa selbst mag es nicht, wenn sie als gnadenloser Spielverderber hingestellt wird. Gegen Aktionen kleiner Einzelhändler habe sie nichts, wie in dem „Programm zum Schutz der Fifa-Markenrechte“ zu lesen ist. Weiter heißt es: „Die Fifa verfolgt vor allem das Ziel, dem groß angelegten, systematischen kommerziellen Missbrauch ihrer Veranstaltungsmarken einen Riegel vorzuschieben“. In diesem Zusammenhang wird von „Ambush Marketing“ (Hinterhalt) gesprochen. Das sind Werbemaßnahmen, die die Aufmerksamkeit eines Großereignisses auszunutzen, ohne selbst Sponsor der Veranstaltung zu sein.

Kein Eintrittsgeld bei Public Viewing

Daniel Ohl, der Pressesprecher des Dehoga Baden-Württembergs, rät Gastronomen einige Regeln zu beachten, die der Verband in einem Infoblatt zusammengefasst hat. Wer in seiner Kneipe oder in seinem Biergarten Fußballspiele auf großen Fernsehgeräten zeigen darf, könne dies tun. Bedingung sei allerdings, dass die Veranstaltung auf nicht mehr als 5000 Besucher ausgerichtet ist und kein direktes oder indirektes Eintrittsgeld (zum Beispiel Mindestverzehr) erhoben wird. Diese Veranstaltungen würden als nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen angesehen – dafür müsse weder eine Gebühr bezahlt, noch eine Lizenz beantragt werden.

Haben sich vor wenigen Wochen noch kaum Händler und Gastronomen an die IHK oder die Dehoga gewandt, läuft es jetzt langsam an. „Die meisten Fragen kommen zu Public Viewing“, sagt Katrin Göggelmann von der IHK Stuttgart.

Immerhin eine Hürde für das Gemeinschaftskucken ist vor kurzem aus dem Weg geräumt worden. Nicht von der Fifa, sondern vom deutschen Bundesrat. Der hat einer Ausnahmeregelung zugestimmt, wonach der Lärmschutz während der WM-Zeit gelockert wird.