Auch vor dem Verwaltungsgericht hat der Rohrauer wohl keinen Erfolg, dessen Dach zu hoch ist. Ob er es im nächsten Frühjahr selbst abreißt und neu baut, ist ungewiss.

Gärtringen - Er hat alle juristischen Register gezogen, war sogar beim Verwaltungsgerichtshof vorstellig geworden und hatte auch den Petitionsausschuss des Landtags angerufen: Mathias Gengenbach, der in Rohrau seinen Dachfirst zu hoch gebaut hat, muss nun wohl

 

endgültig nachgeben. Laut Thomas Wagner, dem Bauamtsleiter im Böblinger Landratsamt, hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart kürzlich einen eindeutigen Rechtsmissbrauch festgestellt. Gengenbach klagte gegen das verhängte Bußgeld, die Vollstreckung des Rückbaus und gegen ein Nachtragsbaugesuch. Das Urteil soll in zwei Wochen gesprochen werden.

„Wir wissen jetzt nicht, wie es weitergehen soll“, sagt die Ehefrau des streitbaren Hauseigentümers. Wagner dagegen hat einen klaren Plan: „Wir werden noch den Winter abwarten und dem Hausbesitzer so lange Zeit geben, selbst die Sache in die Hand zu nehmen und das Dach abzutragen.“ Bei diesen Witterungsverhältnissen sei es ohnehin angebracht, mit dem Rückbau bis zum nächsten Frühjahr zu warten. So lange gewährt das Landratsamt also quasi einen Aufschub in dieser schon lange dauernden Angelegenheit. Denn bereits am 15. Mai 2013 hatte die Kreisbehörde den Rückbau des um 53 Zentimeter zu hohen Dachfirsts angeordnet. „Spätestens im Juni 2014 hätte Gengenbach damit beginnen müssen“, erinnert sich Wagner. Doch der Hausbesitzer fand immer wieder einen neuen Dreh, um Baumaßnahme auf die lange Bank zu schieben.

Gang bis vor den Verwaltungsgerichtshof

„Es geht Ihnen darum, die Vollstreckung des Rückbaus hinauszuzögern“, habe der Verwaltungsrichter Karl Böhm in der Verhandlung dem Anwalt Gegenbachs bescheinigt, berichtet Wagner, der jüngst den Prozess verfolgte. Überhaupt war es das erste Mal, dass der Fall vor einem Gericht zur Sprache kam. Davor hatte Gengenbach bereits im Juni 2013 Widerspruch gegen die Rückbauanordnung eingereicht und eine schriftliche Ablehnung erhalten. Ein Jahr später versuchte der Hausbesitzer am Verwaltungsgericht, eine aufschiebende Wirkung des abgelehnten Widerspruchs zu erreichen, und scheiterte abermals. Daraufhin hatte er auch den Verwaltungsgerichtshof angerufen, der die Beschwerde gegen den Bescheid des Verwaltungsgerichts Anfang dieses Jahres ebenfalls abwies. Daneben bemühte Gengenbach zuletzt auch noch den Petitionsausschuss des Landtags – auch ohne Erfolg.

Der Bauamtsleiter Wagner ist deshalb eigentlich schon längst mit seiner Geduld am Ende. Wäre nun nicht der Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht gewesen, hätte er wohl schon die bereits ausgesuchte Firma damit beauftragt, das Dach auf Rechnung Gengenbachs abreißen zu lassen. In dem Prozess ging es zunächst auch um die Einschätzung des Richters, ob das verhängte – und inzwischen bezahlte – Bußgeld angemessen war oder nicht. „Er hat es für gerechtfertigt gehalten“, sagt Wagner. 3000 Euro hatte die Kreisbehörde Gengenbach aufgebrummt. „Wir hätten noch viel mehr verlangen können“, meint der Bauamtsleiter, der trotz der Dauer des Verfahrens auf ein zweites Bußgeld verzichtete. Dessen Höhe liegt im Ermessen der Behörde. Natürlich habe er deutlich unter den Rückbaukosten bleiben müssen, die das Landratsamt mit 63 000 Euro veranschlage, erklärt Wagner. Auch bei den anderen beiden Klagepunkten habe der Verwaltungsrichter einen deutlichen Tenor erkennen lassen, der dem Landratsamt in seiner Vorgehensweise Recht gebe.

Dachfirst muss 53 Zentimeter niedriger werden

Gengenbach hatte Anfang des Jahres 2008 die Genehmigung für den Bau des Dreifamilienhauses erhalten. Doch baute er in der Rohrauer Seestraße höher als erlaubt. Die Firsthöhe überschritt das zulässige Maß um 87 Zentimeter, die Traufhöhe um 65 Zentimeter. Auch die Erdgeschossbodenfläche war um 72 Zentimeter höher als genehmigt. Zu einem Nachtragsbaugesuch hatte der Gemeinderat im Jahr 2011 seine Zusage verweigert, wenig später lehnte auch das Landratsamt das Gesuch ab. Die Behörde kam ihm aber ein Stück weit entgegen, indem sie nur den teilweisen Rückbau des nach wie vor noch nicht fertigen Obergeschosses um 53 Zentimeter anordnete.

Den Vorwurf, dass sich sein Haus nicht in die Umgebung einfüge, weist Gengenbach zurück. Dies sei nicht der Fall, außerdem sei in der Gemeinde in einem vergleichbaren Fall eine Baugenehmigung erteilt worden. „Herr Gengenbach hat noch ein paar Wochen Zeit, sein Dach abzutragen und ein niedrigeres aufzubauen“, erklärt Wagner. „Das Geld dafür müssen wir erst einmal haben“, entgegnet die Ehefrau Gengenbachs – deshalb kann sie zurzeit wirklich nicht sagen, wie es weitergeht.