Wer bekifft Auto fährt und von der Polizei erwischt wird, dem droht künftig schneller der Entzug des Führerscheins - das findet auch das baden-württembergische Innenministerium gut.

Stuttgart - Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat positiv auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reagiert, das erstmals eine feste Grenze von Blutwerten für den Verlust der Fahrerlaubnis bei Kiffern akzeptiert. Die Richter bestätigten am Donnerstag ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim aus dem Jahr 2012. Der baden-württembergische Innenminister, Reinhold Gall (SPD), sagte am Freitag, mit dem Urteil werde Rechtssicherheit geschaffen.

 

Der VGH hatte festgestellt, dass ab einer Konzentration von mehr als 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter Blut auch ein Gelegenheitskiffer nicht mehr „hinreichend“ zwischen Fahren und dem Drogenkonsum trennt. Eine Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit könne aufgrund des Wertes nicht ausgeschlossen werden.

Arbeit der Polizei ändert sich nicht

Für die Arbeit der Polizei ändert sich nach Angaben des Ministeriums nichts. Fällt bei einer Polizeikontrolle der Fahrer eines Autos beispielsweise durch kleine Pupillen auf, kann durch einen Urin- oder einen Schweißtest der Verdacht auf Cannabis-Konsum überprüft werden. Bei einem positiven Ergebnis kann ein Staatsanwalt eine Blutprobe anordnen. Für den Führerscheinentzug sind die Ämter für öffentliche Ordnung zuständig. Nach Angaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg orientieren sich die zuständigen Behörden bereits seit 2004 an dem Grenzwert von 1,0.

Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, dem bei einer Fahrzeugkontrolle wegen des Verdachts auf Cannabis-Konsum Blut entnommen worden war. Da seine Blutwerte erhöht waren, entzog ihm das Landratsamt den Führerschein.

Nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichtes hatten sich bisher schon verschiedene Bundesländer an der Grenze von 1,0 für den Cannabis-Wirkstoff orientiert. In Bayern hatten die Gerichte allerdings die Grenze von 2,0 angewandt. Das Bundesverwaltungsgericht erwartet, dass die Behörden die Entscheidung bundesweit umsetzen werden. „Solche Urteile haben eine gewisse Vorbildwirkung für die Praxis“, sagte ein Sprecher.