Der Besitzer eines Gartenhauses in Auenwald klagt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Backnanger Baurechtsamt. Der Grund: die Behörde hat verfügt, dass das Gebäude abgebrochen werden muss.

Auenwald - Noch ist es nicht entschieden, das juristische Fingerhakeln um ein Wochenendhaus, das im vergangenen Jahr in einem Landschaftsschutzgebiet im Auenwalder Ortsteil Lippoldsweiler entstanden ist und die Behörden auf den Plan gerufen hat. Der Grund: der Bauherr aus der Nachbargemeinde Weissach im Tal hatte sich ohne Genehmigung ans Werk gemacht. Später, als die Angelegenheit ruchbar wurde, war ihm die nachträglich beantragte Bauerlaubnis verweigert worden. Nicht nur die Gemeinde stellte sich quer, sondern auch das Backnanger Baurechtsamt als die rechtlich zuständige Behörde.

 

Der Erbauer hat einen Anwalt eingeschaltet

Nun ist das Gerangel um die rotbraun gestrichene Datscha, in die der Bauherr viel Geld investierte, beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig. Nachdem die Backnanger Baurechtler das ansehnliche Wochenenddomizil mit einer Abbruchverfügung belegten, hat der Erbauer der Immobilie einen Anwalt eingeschaltet. Er ist derzeit dabei, die Begründung seiner eingereichten Klage auszuarbeiten, er spricht von einem ziemlich ,,seltsamen und undurchsichtigen Fall“. Die juristische Intervention richtet sich gegen das Backnanger Baurechtsamt und dessen Abbrucherlass.

Die Vorgeschichte: der um sein Häuschen im Grünen kämpfende Weissacher hatte im Gebiet Weiher nahe dem Sauerhof ein Grundstück mitsamt einem daraufstehenden Wochenendhaus gekauft und sich alsbald daran gemacht, dieses zu demontieren und ohne behördlichen Segen durch einen Neubau zu ersetzen. Dieser ist, wie Bedienstete des Backanger Baurechtsamts bei einem Kontrollgang feststellten, deutlich größer ausgefallen als der Vorgängerbau, von dem, so heißt es, so gut wie nichts übrig geblieben sei. Durch den Abbruch, argumentiert die Behörde, sei der Bestandsschutz erloschen und ein Neubau nicht mehr zulässig, zumal sich das Ganze auch noch in einem Landschaftsschutzgebiet abgespielt habe. Hier handle es sich eindeutig um ein verbotswidriges Vorhaben im Außenbereich, sagt man in Backnang.

Behörde schickt Abbruchverfügung für das Haus

Die Behörde schickte dem Bauherrn eine Abbruchverfügung ins Haus, gegen die der in die Bredouille geratene Mann beim Regierungspräsidium Stuttgart intervenierte. Die Oberbehörde wies den Widerspruch jedoch zurück. Der Anwalt Andreas Spätgens aber sieht in der Abbruchverfügung eine Entscheidung, die in ihrer Radikalität unverhältnismäßig sei und seinen Mandanten in seinen Rechten verletze.

Für seine Klagebegründung durchstöberte Spätgens eine Anzahl schriftlicher Unterlagen und stieß dabei nach seinen Worten auf manches Ungereimte und Merkwürdige. Das Argument, die Abgrenzungssatzung für das Wochenendhausgebiet aus dem Jahr 1961 sei längst erloschen und damit nicht mehr relevant, ist in seinen Augen arg weit hergeholt.

So eine Satzung, merkt der Rechtskundige an, könne sich doch nicht von selbst in Wohlgefallen auflösen, sondern müsse durch eine Verordnung außer Kraft gesetzt und dann öffentlich bekannt gemacht werden. Doch nirgends in den Unterlagen hat er entsprechende Hinweise entdeckt. Spätgens kommt das Ganze höchst seltsam vor. Möglicherweise sei die Abgrenzungssatzung überhaupt nie in Kraft getreten, weil sie, obwohl beschlossen, nicht bekannt gemacht worden sei. Demzufolge seien wohl auch die übrigen Häuschen an dem Hanggelände beim Sauerhof rechtlose Objekte, mutmaßt der Stuttgarter Anwalt, der jetzt gespannt ist auf den weiteren Fortgang der juristischen Rangelei. Eines darf nach seiner Meinung aber nicht passieren: dass man die Beweislast in dieser Angelegenheit umkehrt und auf ihn und seinen Mandanten abwälzt.