Im Streit um die Außenbewirtung auf dem Marktplatz gibt das Verwaltungsgericht Stuttgart den Betreibern des Restaurants La Signora Moro aller Voraussicht nach Recht. Ob sich die Gastronomen darüber freuen können, ist aber fraglich.

Ludwigsburg - Eigentlich hätten Germano und Francesco Moro allen Grund zur Freude: Höchstwahrscheinlich werden die beiden Gastronomen einen juristischen Sieg gegen die Stadt Ludwigsburg erringen. Ob das Ganze allerdings zu einem wirklichen Erfolg für die Wirte des italienischen Restaurants La Signora Moro wird, steht noch in den Sternen.

 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bei einer mündlichen Verhandlung am Freitag durchblicken lassen, dass ein Widerruf der Stadt, wonach die Moros auf einem bestimmten Teil des Ludwigsburger Marktplatzes keine Stühle und Tische mehr aufstellen dürfen, wohl unzulässig ist. Konkret geht es dabei um rund 75 Quadratmeter vor dem Gebäude des evangelischen Dekanats. Dort nahmen einige Zeit die Restaurant-Gäste gerne Platz, die Moros überwiesen der Kirche dafür 1500 Euro im Jahr, quasi als Miete. Doch vor gut zwei Jahren kündigte das Dekanat die Vereinbarung auf: Man wolle das Areal künftig selbst nutzen, hieß es zur Begründung. Zudem hätten sich die Gastronomen nicht an Teile der Vereinbarung gehalten: Von Zigarettenqualm und geparkten Motorrädern war am Freitag im Gerichtssaal die Rede.

Zwei gekündigte Kellner und 50 000 Euro Schaden

Die Stadt Ludwigsburg entzog den Wirten daraufhin die Sondererlaubnis, auf den 75 Quadratmetern ihre Tische und Stühle aufzustellen. Stattdessen platzierte die Verwaltung im Frühjahr 2015 an gleicher Stellen ein Blumenbeet. Die Außengastronomie des Signora Moro verkleinerte sich auf einen Schlag um rund ein Drittel, auf heute rund 150 Quadratmeter – was die Moros schließlich mit einer Klage beantworteten. Denn für die Wirte geht es um viel: Durch die geschrumpfte Bewirtungsfläche sinke sein Gewinn, meint Germano Moro, zwei Kellner habe er bereits entlassen müssen. 50 000 Euro hat das Verwaltungsgericht als Schadenshöhe festgelegt.

Die Richter machten deutlich, dass das Vorgehen der Stadt aus ihrer Sicht nicht zu halten sei. Das Rathaus habe den Widerruf einzig damit begründet, dass das Dekanat der Bewirtung vor seinem Gebäude nicht mehr zustimme, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Gaber. Zwar sei in einer Satzung der Stadt definiert, dass eine Bewirtung auf öffentlichem Grund vor einem Nachbargebäude ausrücklich der Zustimmung des Nachbarn bedürfe. Jedoch dürfe der Widerruf einer Genehmigung nicht pauschal so begründet werden: „Es muss eine individuelle Ermessensentscheidung getroffen werden.“ Sonst könne zum Beispiel der Besitzer eines leerstehenden Hauses seine Nachbarn blockieren, obwohl er keine „schutzwürdigen Interessen habe“.

Ein Pyrrhussieg der Wirte?

Ungeachtet dieses deutlichen Fingerzeigs wird das Urteil den Beteiligten am Anfang der kommenden Woche zugestellt. Der auf den ersten Blick volle Erfolg für die Moros könnte dabei zum Pyrrhussieg werden: Denn der Spruch seiner Kammer bedeute nicht, dass die Gastronomen einen Anspruch darauf haben, vor dem Dekanat ihre Tische und Stühle zu platzieren, erklärte Gaber. Wie es weitergehe, sei völlig unklar. Bei einem erneuten, besser formulierten Widerruf gebe es wohl keine rechtliche Chance für die Wirte. „Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich noch einmal zusammenzusetzen“, sagte Wolfgang Gaber.

Dass die Moros jemals wieder vor dem Dekanat bewirten, scheint unwahrscheinlich. Im Mai wolle man mit der Sanierung des Gebäudes beginnen, sagte der Kirchenpfleger Frank Stahl am Freitag. Danach solle es im Erdgeschoss einen Veranstaltungsraum geben, mit „offenem Eingang“.