Ob das denkmalgeschützte Holzhaus am Kräherwald noch gerettet werden kann, ist offen. Zumindest einige wenige Interessenten haben das Haus jetzt besichtigt. Bürger haben zudem eine Petition verfasst.

Stuttgart - Noch hat die Denkmalpflegerin Edeltrud Geiger-Schmidt die Hoffnung nicht ganz aufgegeben, das vom Abriss bedrohte „Haus Gugel“ in der Leibnizstraße 83 retten zu können. Denn vor Kurzem sind einige wenige Interessenten zu einer Besichtigung an den Kräherwald gekommen. Ein Ergebnis, ob jemand das Haus übernimmt, gibt es noch nicht.

 

Das Gebäude aus dem Jahr 1927 ist wegen seiner technischen Konstruktion als frühes Fertighaus und wegen seiner qualitätsvollen Innenausstattung seit Ende 2013 unter Denkmalschutz. Da der Eigentümer Planquadrat damals aber bereits eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus hatte, darf er das Haus Gugel eigentlich abreißen (die StZ berichtete).

Kosten für Versetzung des Hauses sind noch unklar

Wenn das Haus erhalten werden kann, dann nicht am ursprünglichen Ort; darin sind sich alle einig. Eine Versetzung des Gebäudes – im Fachjargon Translozierung genannt – sei möglich. Bei der Besichtigung waren Fachleute der Firma Jako aus Rot an der Rot anwesend. Das Unternehmen hat sich auf Translozierungen spezialisiert und vor einigen Jahren auch ein Wengerterhaus im Hospitalviertel abgebaut. Jako will jetzt die Kosten für die Versetzung berechnen, damit die Interessenten wissen, welche Investition auf sie zukäme.

Daneben haben mehrere Bürger eine Petition verfasst. Diese besitzt aber keine aufschiebende Wirkung, wie manche Beteiligten hofften. Laut Andreas Haas, dem Leiter der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses des Landtags, könne ein Bauherr, der im Besitz der erforderlichen Genehmigungen sei, durch die Petition nicht am Abriss gehindert werden. Lediglich bei Fällen, bei denen die Landesregierung selbst Akteur ist, gebe es die Regelung, dass das Land Maßnahmen zurückstellt, bis über die Petition entschieden ist. Im Moment stellt das Landesdenkmalamt noch eine Dokumentation des Hauses fertig. Dann muss sie das Gebäude freigeben.