Offenburg - Die Koalitionsvereinbarung der grün-roten baden-württembergischen Landesregierung ist eindeutig: "Wir treten allen Bestrebungen entgegen, Aufgaben der Justiz zu privatisieren. Eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens und des Strafvollzugs lehnen wir strikt ab." Die Konsequenz, die daraus folgt ist, dass eine entsprechende Maßnahme der Vorgängerregierung rückgängig gemacht wird: " Wir werden deshalb die Verträge zur Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Offenburg zum frühest möglichen Zeitpunkt auflösen und diese verhängnisvolle Fehlentwicklung stoppen."
Erst vor zwei Jahren ist die für 80 Millionen Euro am Stadtrand von Offenburg erbaute neue Justizvollzugsanstalt (JVA) in Betrieb genommen worden. Das moderne Gebäude bietet knapp 500 Plätze, 80 davon für Untersuchungshäftlinge, 360 für Strafgefangene und 60 in der sozialtherapeutischen Abteilung. Als Erste in Baden-Württemberg und als Dritte bundesweit wird die Ortenauer Justizvollzugsanstalt teilweise von privaten Sicherheits- und Servicekräften betrieben, von Wachleuten, Betreuern, Küchen- und medizinischem Personal.
"Public Private Prison"
Das gilt für 40 Prozent der insgesamt anfallenden Tätigkeiten, ausgenommen ist "alles, was mit der Ausübung von Zwang zu tun hat", betonte der Leiter der Offenburger Justizvollzugsanstalt Hans-Peter Wurdak vor der Einweihung. Auch bei der Bewachung sind private Sicherheitsleute dabei, zu den 120 staatlich bestellten Justizvollzugsbediensteten kommen 100 private, die von der Essener Sicherheitsfirma Kötter gestellt werden.
Das vom früheren Justizminister Ulrich Goll (FDP) in die Wege geleitete Offenburger Projekt könnte man ironisch zugespitzt "Public Private Prison" nennen. Es führt das liberale Dogma "weniger Staat" auch an den Kernbereich staatlichen Handelns in der Justiz heran - angeblich auch, um rund eine Million Euro Kosten während der vertraglichen Laufzeit von fünf Jahren einzusparen. Personalkosten sind das vor allem, denn die privaten Dienstleister zahlen natürlich weniger als der Staat. Ob der Vertrag mit der Firma Kötter vorzeitig gekündigt oder fristgerecht erst 2014 nicht verlängert wird, kann derzeit niemand sagen.
Auch der neue baden-württembergische Justizminister Reiner Stickelberger (SPD) hat derzeit anscheinend noch andere Probleme zu regeln. "Die Koalitionsvereinbarung gibt Ziele vor, die in der kommenden Legislaturperiode umzusetzen und zu konkretisieren sind. Gerade bei etwas komplexeren Vorhaben bedarf es hierzu eines ausgearbeiteten "Fahrplans" für das weitere Vorgehen. In den wenigen Tagen meiner seitherigen Amtstätigkeit war es naturgemäß bislang nicht möglich, einen solchen Zeitplan zu erstellen", lässt er schriftlich durch seine persönliche Referentin Edda Greiner ausrichten.


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teure Privatisierung
Was die Bewährungshilfe-Privatisierung betrifft, hat der Landesrechnungshof sehr deutlich gemacht, dass der Betrieb durch den privaten Träger "Neustart" das Land sehr viel teurer kommt, als der Betrieb in staatlicher Regie, bei noch dazu nur oberflächlich besserer, in Wahrheit aber deutlich schlechterer Betreuungsqualität. Leider ist aus diesem Vertrag noch viel schwieriger auszusteigen als aus den Kötter-Verträgen und außerdem läuft er noch volle fünf Jahre. Bleibt dem neuen Justizminister und seiner fackundigen Amtsleiterin, gemeinsam mit dreivierteln der Bewährungs- und Gerichtshelfenden, auf eine zeitnahe Entscheidung des Verfassungsgerichts zu hoffen, welches seit beinahe drei Jahren die Legalität dieser Privatisierungsentscheidung prüft.
Privat? Warum nicht, wenns dem Haushaltsdefizit dient.
Privatisierungsprojekt steht vor dem Aus... komisch, warum soll so was nicht funktionieren, wenns beim Abzocken von Verkehrssündern ja so prächtig klappt ... es steckt doch in der Idee so viel Potenzial. z. B. ein ambulante Betreuung von "Knackis" zu Hause von preisgünstigem Fachpersonal aus dem Osten der EU.... u.v.m.