Der Bezirksbeirat Ost hat der neuen Vergnügungsstätten-Konzeption zugestimmt. Alle Probleme werden dadurch aber nicht gelöst.

S-Ost - Spielhallen in den Stadtbezirkszentren werden weiter ein Diskussionsthema sein, auch wenn die Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart umgesetzt wird. Das ist der Tenor der Debatte im Bezirksbeirat Stuttgart-Ost am Mittwochabend gewesen. Die umfangreiche Konzeption selbst wurde vom Bezirksbeirat einstimmig gebilligt.

 

Die Vergnügungsstättenkonzeption für die Landeshauptstadt sieht wie berichtet vor, dass Spielhallen künftig nur noch in sogenannten A-, B- und C-Zentren zulässig sind. Das bedeutet, dass in Stuttgart solche Etablissements nur noch ausnahmsweise in der Stadtmitte, in Bad Cannstatt, Feuerbach, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen zulässig sein werden, dort allerdings auch nicht mehr im Erd-, sondern nur noch in Unter- oder Obergeschossen.

Keine neuen Spielotheken im Osten

Während dies in Bad Cannstatt am Mittwoch für eine zweieinhalbstündige heftige Diskussion im Bezirksbeirat führte, war das Ost-Gremium weitgehend zufrieden. Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost ist laut dem Acocella-Gutachten zu den Einkaufsmöglichkeiten in Stuttgart keine der Einkaufsstraßen – Gablenberger Hauptstraße, der Ostendplatz oder die Neckarstraße am Stöckach – als A-, B- oder C-Zentrum eingestuft. Diese Unterzentren im Osten wurden maximal in den Kategorien D und E eingeordnet. Das bedeutet, dass dort künftig keine weiteren Spielhallen genehmigt werden. Bis die Bebauungspläne entsprechend geändert sind, sollen Veränderungssperren erlassen und so der Zuzug weiterer Spielcenter verhindert werden.

In Stuttgart-Ost hatten sich in der Vergangenheit Spielhallen vor allem in der Gablenberger Hauptstraße, aber auch am Ostendplatz ausgebreitet. Die Versuche des Bezirksvorstehers und der Handels- und Gewerbevereine, dies durch Gespräche mit den Hauseigentümern zu verhindern, waren – von einer Ausnahme abgesehen – gescheitert. In Gablenberg konnte eine Eigentümergemeinschaft davon überzeugt werden, Räume direkt an der Gablenberger Hauptstraße nicht an einen Spielhallenbetreiber zu vermieten.

Hausbesitzer müssen überzeugt werden

Bezirksvorsteher Martin Körner sagte in der Sitzung am Mittwoch: „Damit lösen wir nicht alle Probleme“ und verwies auf die Gaststätten, die nach wie vor bis zu drei Spielgeräte aufstellen dürfen. Darauf gelte es, ein Auge zu haben. Er forderte die Bezirksbeiräte auf, beispielsweise darauf zu achten, ob eine Gaststätte plötzlich mit den Spielmöglichkeiten werbe.

Der Vorsitzende des Handels- und Gewerbevereins Stuttgart-Ost, Thomas Rudolph, begrüßte aus Sicht des Handels die neue Vergnügungsstättenkonzeption, kritisierte aber gleichzeitig das Verhalten mancher Immobilieneigentümer: „Wir haben es hier auch zum Teil mit sehr gierigen Hausbesitzern zu tun, gerade in der Gablenberger Hauptstraße.“