Geldwäsche Privatkonten missbraucht
Martin Dowideit, 02.09.2010 14:36 Uhr
Stuttgart - Die Zahl der Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche hat im vergangenen Jahr deutlich zugelegt. Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte 2009 insgesamt 9046 Hinweise, wie BKA-Präsident Jörg Ziercke gestern auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mitteilte. Das entspricht einem Anstieg von 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit pendeln sich die Zahl der Verdachtsfälle auf dem Niveau von 2007 ein.

Unter Geldwäsche versteht man den Vorgang, wenn aus kriminellen Tätigkeiten stammendes Geld so in den herkömmlichen Zahlungsverkehr eingebracht wird, dass die wahre Herkunft des Geldes nicht mehr zu erkennen ist. Vor allem Banken melden verdächtige Zahlungen an die Ermittler, da sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Im vergangenen Jahr erhärteten sich fast die Hälfte der Verdachtsmomente. In 25 Fällen lösten die Hinweise im Nachhinein sogar Ermittlungen auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität aus. Sorge bereitet BKA-Präsident Ziercke vor allem der rasante Anstieg der Zahl der Girokonto-Inhaber, deren Konten zur Geldwäsche missbraucht wird ("Finanzagenten"). Im vergangenen Jahr seien fast 2400 solcher Fälle registriert worden, nach weniger als 1000 im Vorjahr. Dabei seien solche Zahlungsvorgänge nicht zu übersehen. "Wer das kleine Einmaleins kennt, muss erkennen, dass sein Konto missbraucht wird", sagte Ziercke.

Meist werden die gutgläubigen Kontoinhaber unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen über das Internet mit Versprechen wie "Beste Verdienstmöglichkeit bei wenig Arbeit" angeworben und stellen dann ihre Bankverbindung gegen Provisionszahlungen von teilweise gerade einmal zehn Euro pro Transaktion zur Verfügung. Die eingehenden Beträge stammen meist aus Betrugsdelikten, wenn etwa im Internet Waren zu vermeintlichen günstigen Preisen angeboten werden, aber nach einer Vorauszahlung aber nie geliefert werden. Die gelockten Kontoinhaber müssen diese Beträge dann etwa per Bargeldtransfer ins Ausland weiterleiten und machen sich dabei in der Regel strafbar.

Geldwäsche im großen Stil


Doch auch im großen Stil wird Geldwäsche betrieben. In einem Fall, bei dem wegen Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Emissionszertifikaten ermittelt wird, sind Geldwäsche-Fahnder eingebunden. Bereits 100 Millionen Euro an Vermögensgegenständen hätten dabei sicher gestellt werden können, so Zielcke.

Sorge bereiten der Finanzaufsicht, die für die Vorbeugung von Geldwäsche zuständig ist, vor allem moderne Zahlungswege. Es gebe die Tendenz, Geldbewegungen aus dem herkömmlichen Finanzsystem zu verlegen, so Bafin-Präsident Jochen Sanio. Im Ausland könnten beispielsweise anonym Bankkarten mit Bargeld aufgeladen werden. Außerdem seien als Folge einer neuen europäischen Zahlungsdienstrichtlinie viele Anbieter auf den Markt gekommen, die als virtuelle Dienstleister Alternativen zum herkömmlichen Überweisungssystem bieten. Auch das Bezahlen per Mobilfunk sei ein Einfallstor. "Geldwäscher gehören zu den kreativsten Menschen auf diesem Planeten", sagte Sanio. "Sie wechseln laufend ihre Methode - das macht unsere Arbeit sehr schwierig."

Sanio kritisierte, dass die maximalen Bußgelder bei Verstößen von Banken gegen ihre vorbeugenden Pflichten im Kampf gegen die Geldwäsche zu gering seien. Maximal seien 100000 Euro Strafe vorgesehen, die jedoch nur für einen Extremfall von Nachlässigkeit realistisch seien. Meist bewege man sich höchstens im niedrigen fünfstelligen Bereich. Das führe dazu, dass Gerichte solche Verfahren durchaus auch einmal wegen Geringfügigkeit einstellten.
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