Die Stadt will den Tierpark an Ort und Stelle halten und lässt es im Bebauungsplanverfahren auf eine juristische Auseinandersetzung mit Anwohnern ankommen.

Göppingen - Er habe nach den jüngsten Ankündigungen auch die letzten Illusionen auf eine gütliche Einigung verloren, kommentiert der Göppinger OB Guido Till die Tatsache, dass die Anwohnerin des Tierparks bereits ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan für den Tierpark angedroht hat. Jetzt ist die Planung, die den trotz Bauverbot seit Jahrzehnten bestehenden kleinen Göppinger Zoo, Planungssicherheit geben soll, im Gemeinderatsausschuss beraten worden.

 

Rechtsexperte der Stadt macht Mut

Die Stadträte aller Fraktionen machten deutlich, dass ihnen der Fortbestand des Tierparks am Herzen liege. Die Anwohnerin wolle den Park eliminieren, so der Vorwurf aus den Reihen der Stadträte. Tatsächlich wirft der Anwalt der Frau, der Verwaltung und den Stadträten Verfahrensfehler vor: Unter anderem sei nie ernsthaft eine Verlegung des Tierparks geprüft worden und die den Gutachten für Einhaltung von Grenzwerten zugrunde liegende Zoogenehmigung, die das Landratsamt 2010 erteilt hatte, beruhe auf falschen, weil österreichischen Vorgaben.

Der Rechtsexperte der Stadt, Professor Hans Büchner, wiederum erklärte in der Sitzung zuversichtlich, dass es durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe. Viele städtische Vorgaben, die der Bebauungsplan noch offen lasse, würden ja auch erst im Falle der Baugenehmigungen, die der Tierpark dann benötige, eindeutig überprüft. Einige Räte waren dennoch alarmiert.

Kompromiss ist ausgeschlossen

Man habe eigentlich den Bebauungsplan aufgestellt, um alle Konflikte zwischen Tierpark und Anwohnern zu lösen. Nun klage jemand dagegen, dass sei aber das gute Recht eines jeden Betroffenen, versuchte Klaus Fischer (CDU) der Diskussion die Spitzen zu nehmen. „Wenn der Tierpark dann vor Gericht kippt, haben wir aber unsere Pflicht getan. Dann müssen wir das mit Bedauern hinnehmen.“

„Man kann keinen Mittelweg mehr erarbeiten. Wir können eigentlich abstimmen. Der Rest wird sowieso irgendwann in letzter Instanz hoffentlich in unserem Sinne juristisch entschieden“, erklärte OB Guido Till. Bis dahin werde die Stadt darauf achten, dass der Tierpark alle ihm gemachten Vorgaben einhalte.

Noch ist das planungsrechtliche Verfahren nicht abgeschlossen. Der Gemeinderat soll in zwei Wochen die Auslegung des Bebauungsplans beschließen, bei der weitere Anregungen und Änderungen eingebracht werden können. Erst danach erfolgt der endgültige Satzungsbeschluss, gegen den dann im Zweifel auch rechtlich vorgegangen werden könnte.

Kommentar

Gutes Recht

Es sind Sätze wie der des CDU-Rats Felix Gerber, die über Wohl und Wehe des Tierparks entscheiden können, falls die Justiz bemüht wird: „Um die Abwägung mache ich mir keine Sorgen. Das machen dann sowieso die Richter für uns.“ Genau so geht es nicht. Was gut für die Stadt ist, was bezahlbar und was wünschenswert, was für Anwohner zumutbar und was für einen Tierparkverein, das müssen die Stadträte sehr wohl selbst abwägen. Sonst bieten sie eine Angriffsfläche in einem möglichen Normenkontrollverfahren. Denn dabei beurteilen die Richter nur, ob die Räte ihre Entscheidung auch gewissenhaft abgewogen haben.

Die Stadt wählt mit dem Bebauungsplanverfahren den richtigen Weg. Statt weiterhin beim Tierpark beide Augen zuzudrücken, wird endlich ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen. Denn eine einvernehmliche Lösung scheint nicht mehr möglich. Das Vertrauen der Anwohner ist zerstört, auch weil die Stadt dem Tierpark jahrzehntelang eine rechtliche Grauzone zugestand und die Betreiber diese zu oft weidlich ausnutzten. Anwohner und Tierpark sollen nun zu ihrem Recht kommen.

Man darf die Anwohnerin, die bereits Klage eingereicht hat und eine weitere erwägt, nicht verteufeln. Es ist ihr gutes Recht. Sollte sie auch in der sache Recht bekommen, muss man eingestehen, dass ein Tierpark an dieser Stelle nicht zumutbar ist.