Gemeinschaftsschule im Land Im Gesetz klaffen große Lücken
Renate Allgöwer, 05.02.2012 16:00 Uhr
Lernen an der Gemeinschaftsschule. Foto: dpa
Lernen an der Gemeinschaftsschule. Foto: dpa
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Stuttgart - "Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte ausgesetzt werden." Vernichtender kann eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf kaum ausfallen. Doch zu diesem Schluss kommt der Städtetag in seiner Bewertung der grün-roten Pläne zur Gemeinschaftsschule. Die Regierung will die Gemeinschaftsschule, in der die Niveaus aller Schularten unterrichtet werden sollen, im April zum Gesetz erheben. Der Städtetag legt in seiner gestern öffentlich gemachten Stellungnahme so viele Schwachstellen offen, dass er zunächst zu einem Schulversuch rät. Die 34 ausgewählten Starterschulen könnten trotzdem im September anfangen.

Das Hauptproblem für die Kommunen als Schulträger sind die Kosten. Schlicht "inakzeptabel" nennt es Stefan Gläser, der Geschäftsführer des Städtetags, in der Stellungnahme, dass weder geklärt sei, wie die notwendigen Schulbauten finanziert werden, noch wer wie für den laufenden Betrieb aufkommen soll. Mit fehlender Zeit könne das nicht begründet werden.

Seit die Regierung die Einführung der Gemeinschaftsschule in der Koalitionsvereinbarung angekündigt habe, seien schließlich mittlerweile neun Monate verstrichen, und die Regierung habe doch "über alle Rahmenbedingungen dieser Schule umfassend Kenntnis", nimmt Gläser an. "Ansonsten dürfte keine sofortige gesetzliche Verankerung dieser neuen Schulart ohne Schulversuche erfolgen", heißt es süffisant in den acht Seiten langen Anmerkungen.

"Wir können keinen Blankoscheck ausstellen"

Abgesehen von den ungeklärten Zuständigkeiten in einigen Bereichen, vermisst der Städtetag auch Angaben zu den Kosten für den Ganztagsbetrieb, welche die Kommunen übernehmen müssen. Die Städte verlangen zunächst Konsultationen zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden, um die Kosten zu ermitteln, die auf die Kommunen zukommen. Erst danach könnten die Städte entscheiden, ob der Gesetzentwurf akzeptabel sei. Gläser macht klar: "Wir können keinen Blankoscheck ausstellen."

Bedenken hat der Städtetag auch wegen des für die Gemeinschaftsschulen vorgesehenen Ganztagsbetriebs. Er befürchtet, dass Interessenten abgeschreckt werden könnten. Das Angebot werde "nicht allerorten auf entsprechenden Bedarf stoßen". Hier plädieren die Städte für eine lockere Handhabung. Sie können sich entweder gar keinen oder nur teilgebundenen Ganztagsunterricht vorstellen. Das würde allerdings dem pädagogischen Konzept zuwiderlaufen.

Alles in allem ist der Städtetag ratlos. Das Land habe bisher nicht dargelegt, wie Gemeinschaftsschulen ausgestattet sein müssten, "geschweige denn seien dazu Vereinbarungen getroffen worden", schreibt Gläser. So werde von den Schulträgern "Unmögliches gefordert", wenn sie eine räumliche und sächliche Ausstattung nachweisen sollten, durch die das pädagogische Konzept umgesetzt werden könne.

Kommentare (6)
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FEB
07
Alex, 00:33 Uhr

Immer noch keine Infos

Wirkliche Infos zur Schule und dem Ablauf sind immer noch Fehlanzeige. Mit welchem Personal also Lehrer wird dort Unterrichtet? Alle der Starterschulen sind Hauptschulen mit Werkrealschulen. Im eigentlichen Sinne ist das ganze wie es mit der Werksrealschule läuft schon ein erlogenes System. Die Lehrer die dort auf einen "Realschulabschluss" vorbereiten haben zum Großteil an der PH das Recht "erworben" an Grund und Hauptschulen zu Unterichten. Für Realschule ist ein eigener Studiengang vorhanden. Ist ja in etwa so wie wenn jetzt auch Kindergärtner an einer Grundschule Unterichten dürfen und einen "Grundschulabschluss" vergeben dürfen (dieses Beispiel ist absichtlich überspitzt, deutet jedoch schon auf einen rechtlichen Schwachpunkt hin).Demnächst dürfen ja vielleicht auch schon Realschullehrer Bachelor und Mastertitel vergeben und am Gymnasium kann man parallel zu G8 und G9 noch einen direkten weg nach der Grundschule zur promotion einschlagen.

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FEB
06
Paulus, 19:05 Uhr

Fehlerhaft

Wenn „Petrus“ schreibt „Niemand, aber überhaupt niemand scheint im KuMi die Ministerin auf die stümperhaften Fehler des Entwurfes hinzuweisen“, dann ist das nicht richtig. Leider ist es so, dass die Ministerin und ihre Ministerialdirektorin in fast allen Fragen nicht beratungsfähig und –willig sind. Die Führungsspitze hat sich im eigenen Ministerium eingeigelt und versucht, Bildungspolitik im Alleingang machen zu wollen. Jedenfalls werden die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nachgefragt. Ansonsten würden solche amateurhaften Fehler nicht passieren. Darüber hat die Stuttgarter Zeitung schon ausführlich berichtet (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.schulpolitik-zum-fest-ein-frontalangriff-auf-die-chefin.aa4b7f7e-1462-4c83-bd2f-235e56372f3e.html). Man kann nur hoffen, dass die politisch Verantwortlichen aufwachen und die Gemeinschaftsschulen in Form eines Schulversuches gründlich und sorgfältig erproben, bevor man Kinder und Eltern in ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang schickt.

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FEB
06
Karl Schmid, 16:05 Uhr

Grün-rote Stümperei.

Die Flickschusterei und fehlende Detailkenntnis bei der gewollten Einführung der Gemeinschaftsschule ist dermaßen groß, dass es selbst linksgrüne Lehrer und eingefleischte GEWler graust vor so viel Inkompetenz in Sachen Bildung bei der neuen Regierung. Viele, einst hoffnungsvolle Eltern verzweifeln schon. Wer etwas Neues, angeblich Besseres will, ist beweispflichtig und muss schon Konkretes anbieten. Städte und Gemeinden können auf Dauer nicht mit Worthülsenblabla ruhig gehalten und dermaßen schlecht bedient werden.

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