Generalstaatsanwalt Keine Ermittlungen gegen Mappus
StZ, 06.03.2010 15:55 Uhr
 Foto: dpa
Foto: dpa
Stuttgart - Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wird nach seinem Nein zum Kauf der Steuer-CD wohl nicht mit einem Strafverfahren rechnen müssen. Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger geht davon aus, dass entsprechende Strafanzeigen kein Ermittlungsverfahren zur Folge haben werden. "Die Prüfung dürfte in den nächsten Tagen beendet sein", sagte Pflieger am Samstag. Seinen Angaben zufolge liegen der Staatsanwaltschaft Stuttgart bislang etwa zehn Anzeigen gegen Mappus und Justizminister Ulrich Goll (FDP) beziehungsweise die Landesregierung vor. Aus Sicht Pfliegers ist der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt aus mehreren Gründen nicht gegeben.

"Es gibt keine Verpflichtung für Beamte oder die Regierung, irgendwelche Informationen aufzukaufen", nannte Pflieger als einen wesentlichen Grund. Auf Grundlage dieser Argumentation hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits eine Anzeige des SPD- Landtagsabgeordneten Wolfgang Bebber zurückgewiesen. Die Beschwerde dagegen blieb erfolglos: Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Entscheidung der Kollegen Ende Februar bestätigt, berichtete Pflieger.

Nach seinen Angaben ist davon auszugehen, dass im Fall der weiteren Anzeigen von empörten Bürgern oder Oppositionspolitikern das gleiche gelte. Zumal der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt vorsätzliches Handeln voraussetze. Allein angesichts der öffentlichen und rechtlichen Diskussion zu der Frage, ob der Ankauf der Bankdaten-CD rechtmäßig ist, gebe es nicht genügend Anhaltspunkte dafür, dass sich Mappus oder Goll strafbar gemacht haben könnten.

Während die politische Diskussion um die Steuer-CD aus der Schweiz immer hitziger wird, zeigen sich immer Steuersünder im Südwesten aus Angst vor Entdeckung selbst an. Allein in den vergangenen vier Wochen waren es 1900. Sie gehen damit auch nach Einschätzung des Justizministeriums auf Nummer sicher. Denn die Weigerung der Landesregierung, die Daten zu kaufen, dürfte den Steuerbetrügern keinen Vorteil bringen.

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, dürften die Daten auch verwendet werden, wenn ein anderes Land oder der Bund zugreift. So heiße es im einem Gutachten des Justizministeriums: Es sei "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen", dass die "Daten der Kapitalanleger in einem späteren Steuerstrafverfahren nicht einem Beweisverwertungsverbot unterliegen".
Kommentare (27)
Anzeigen
MRZ
09
Wolfgang Krauss, 12:14 Uhr

Ermittlungen

@ Steuerbürger Hallo, wie ich bereits geschrieben habe, möchte ich gerne eine rechtliche Klärung der durch die Anzeigen erhobenen Vorwürfe. Aus meiner Sicht kann Rechtssicherheit nur durch ein Gerichtsurteil geschaffen werden. Dabei bin ich mir bewusst, dass letztendlich eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich ist. Daher denke ich, dass Ermittlungsverfahren unbedingt eingeleitet werden sollten. Es ist mir ein großes Anliegen Rechtsstaatlichkeit gewahrt zu sehen, um für künftige Fälle über entsprechende Handlungsmechanismen verfügen zu können. Zwar haben sich Steuerbetrüger in nicht geringer Zahl durch Selbstanzeige straffrei gestellt, abder diese sind nur die Spitze des Eisbergs. Freundliche Grüße Wolfgang Krauss

MRZ
09
Steuerbürger, 09:47 Uhr

Antwort (2) an Herrn Krauss

Sehr geehrter Herr Krauss, über die Bewertung von Steuerstraftaten sind wir uns offenbar einig - abgehakt. Mit der Einschätzung über das aktuelle Vorgehen der Landesregierung und des Generalstaatsanwalts Pflieger offenbar nicht. Aus Ihrem Beitrag geht leider nicht hervor, was Sie mit "zuerst eine rechtliche Klärung" gemeint haben, bzw. welche "rechtliche Klärung" Sie jetzt fordern. a) diejenige ob Mappus, Goll & Co vereitelt haben, oder b) diejenige, ob und wie es zulässig ist, einem Informanten die Aushändigung von Daten über Steuerstraftaten zu honorieren. Zum (a) gibt es ja nun dankenswerterweise eine Reihe von Anzeigen, so daß eine "rechtliche Klärung" erfolgen kann, zu (b) gibt es derzeit wohl keinerlei Initiativen der baden-württembergische Instanzen und Amtspersonen, vielleicht sogar keinerlei Interesse? Ich erinnere an die Aussage von Rau: "haben wir auf eine Prüfung verzichtet". Somit erfolgt zu (b) derzeit auch keine rechtliche Klärung. Zwischen den beiden Punkten gibt es keine absolut zwingende Abhängigkeit, weil man die notwendigen Ermittlungsaktivitäten durchaus auch ohne den Ankauf der CDs hätte starten können und müssen (so man gewollt hätte!). Jedenfalls geht es bei dem, was die Generalstaatsanwaltschaft derzeit prüfen muss, nur um den ersten Punkt. Hier wäre es für Mappus, Goll und Co allenfalls ein Entlastungsaspekt geworden, wenn sie eine Rechtsprüfung auf die Legalität der Informanten-Honorierung durchgeführt hätten. Aber auch die Chance wollten die Herren nicht wahrnehmen - Pech gehabt. Zu Ihrem Satz "Es ist auch der Sache nicht dienlich die Staatsanwaltschaft unter öffentlichen Druck zu setzen." kann ich nicht verstehen, was Sie damit meinen. Mir ist nicht bekannt, daß die Staatsanwaltschaft / der Generalstaatsanwalt von irgendeiner Seite bei der Vorprüfung der Strafvereitelung unter Druck gesetzt werden. Im Gegenteil: Herr Pflieger hat sich ohne Not von selbst mit voreiligen und aus meiner Sicht voreingenommenen Äüßerungen vorgewagt. mit freundlichen Grüßen

MRZ
08
Wolfgang Krauss, 19:58 Uhr

Missverständnis ?

@ Steuerbürger @ Teilzeitexischwabe Hallo, Sie scheinen mich mißverstanden zu haben. Selbstverständlich möchte ich zuerst eine rechtliche Klärung, die durch Zulassung einer Klage auf dem Instanzenweg zu erreichen ist. Ein höchstrichterliches Urteil schliesst dann jeden Zweifel der Rechtmässigkeit staatlichen Vorgehens aus. In dieser Sache sind sehr viele Sachverhalte zu berücksichtigen, angefangen vom BDSG über das StGB usw. Es ist auch der Sache nicht dienlich die Staatsanwaltschaft unter öffentlichen Druck zu setzen. Hier und jetzt hat sich der Rechtsstaat zu beweisen - ohne wenn und aber. Und damit Sie mich nicht nochmals missverstehen: " Ich, Wolfgang Krauss, verurteile Steuerbetrug / Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung auf das Schärfste!" Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Krauss

Kommentar-Seite 1  von  9