""Gentechnisch veränderte Pflanzen könnten toxisch wirken oder Allergien auslösen.""
H. Tschiersky-Schöneburg, Präsident des BVL
Karlsruhe - Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht es an diesem Morgen gemütlich zu: Umweltverbände haben in der Sonne Tische und Bänke aufgebaut, es gibt frisch gebackene Brötchen mit Wurst und Käse, Radieschen und Johannisbeeren - alles garantiert gentechnikfrei.
"Von gentechnisch veränderten Pflanzen geht im Freiland eine enorme Gefährdung aus. Sind diese Pflanzen erst einmal in der Natur verankert, kann man sie nicht wieder zurückholen", sagt Hartmut Weinrebe. Der Geoökologe und Geschäftsführer der BUND-Geschäftsstelle Mittlerer Oberrhein setzt sich für eine gentechnikfreie Natur ein, weil er das Ökosystem vor unwiderruflichen Schäden bewahren möchte.
Gentechnikgesetz auf dem Prüfstand
Man bewege sich, ist sich Weinrebe sicher, auf einen Abgrund zu, von dem man noch nicht annähernd wisse, wie tief er sei. Mit diesem Frühstück wollen die Umweltschützer auf die Anhörung aufmerksam machen, die an diesem Morgen im Bundesverfassungsgericht stattfindet. Auf dem Prüfstand steht das Gentechnikgesetz. Das Land Sachsen-Anhalt hatte 2005 gegen einzelne Regelungen dieses Gesetzes geklagt.
In der Normenkontrollklage geht es vor allem um das Haftungsrecht und das Standortregister. Gentechnik-Landwirte haften unter Umständen für wirtschaftliche Schäden, wenn genveränderte Pollen auf anderen Feldern landen - unabhängig davon, wer dies verschuldet hat. Diese Bestimmung möchte Sachsen-Anhalt kippen. Die Regelung verstoße gegen die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie und den Gleichheitssatz. Auch das Standortregister verstoße gegen datenschutzrelevante Grundrechte und es begünstige politisch motivierte Feldzerstörungen.
Die Karlsruher Richter informierten sich zunächst grundsätzlich über Nutzen und Risiken von gentechnisch veränderten Organismen. Man möchte, so erklärte der Vorsitzende des ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, die Möglichkeiten der gentechnischen Forschung und Entwicklung ebenso aufgreifen wie ökologische Belange.
"Gentechnisch veränderte Pflanzen könnten toxisch wirken"
Die Aufsicht über gentechnisch veränderte Organismen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig. Hier werden Freisetzungsversuche genehmigt, das umstrittene Standortregister wird hier geführt und die Bundesregierung beraten. "Gentechnisch veränderte Pflanzen könnten toxisch wirken oder Allergien auslösen", sagte der BVL-Präsident Helmut Tschiersky-Schöneburg den Karlsruher Richtern.
Zudem bestehe die Gefahr, dass die veränderten Gene durch Auskreuzen auf verwandte Wildpflanzen übertragen werden könnten. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung sei, wollte Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde wissen. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gebe es nicht: In biologischen Systemen, die von Natur aus offen seien und sich stets veränderten, gebe es keine endgültigen Sicherheiten.