Mit den Einwänden gegen das geplante Baugebiet „Parksiedlung Nord-Ost“ hat sich die Justiz befasst. Der Verwaltungsgerchtshof in Mannheim hat aber in nahezu allen Punkten der Ostfilderner Stadtverwaltung recht gegeben.

Esslingen - Das geplante neue Wohngebiet am Rand des Ostfilderner Stadtteils Parksiedlung hat eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich, seit im Februar 2010 der Beschluss für eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans das Projekt eingeleitet hat. Denn gegen das bei Anwohnern und auch im Gemeinderat umstrittene Vorhaben „Parksiedlung Nord-Ost“, an der Aufstiegsstraße von Esslingen her, gab es in den vergangenen Jahren Einwände und Beschwerden zuhauf. Mit denen hat sich sogar der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim beschäftigt. Und er gab in fast allen Fällen der Stadtverwaltung recht.

 

Pläne kommen bei Anwohnern nicht gut an

Manch einer der zuständigen Mitarbeiter im Ostfilderner Rathaus mag insgeheim jenen Tag verflucht haben, an dem man auf die Idee gekommen ist, am nordöstlichen Rand der Parksiedlung ein Wohngebiet zu erschließen. Denn die geplante Bebauung des rund drei Hektar großen Geländes auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei Raisch kommt bei den Anwohnern gar nicht gut an. Es verschärfe die Parkplatznot, belaste die Umwelt und verursache zusätzlichen Straßenlärm sind nur einige der vielen Einwände. Außerdem gab es Beschwerden über angebliche formale Fehler der Stadtverwaltung. Das ging so weit, dass sich Ende des vergangenen Jahres der VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens mit der Sache befasst hat.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats hat der Stadtplaner Karl-Josef Jansen den Gerichtsbeschluss vorgestellt. Der gibt in nahezu allen Punkten der Stadtverwaltung recht. So sei beispielsweise der Vorwurf, es existiere kein ordnungsgemäßer Satzungsbeschluss ebenso widerlegt worden wie jener, der eine angebliche unvollständige Auslegung für die Stellungnahmen der Bürger anprangert. Zudem hält der VGH die unterschiedliche Höhenfestsetzung der Gebäude in dem Baugebiet für berechtigt und er erachtet es als rechtlich zulässig, Flächen vor Garagen als private Stellplätze auszuweisen. Zudem befanden die Richter, dass Parkplätze auf den Grundstücken sowie in der benachbarten Danziger Straße und in einer neu anzulegenden Stichstraße geschaffen würden. Es bestehe für Anwohner kein Anspruch, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhalten oder eingerichtet würden, so das Gericht.

Schwächen beim Lärmschutz

In einem Punkt allerdings hätten die Verwaltungsrichter „eine Schwäche des Bebauungsplans“ ausgemacht, sagte Jansen. Das betreffe in erster Linie das Thema Lärmschutz. Dieser sei in dem Bebauungsplan nur unzureichend berücksichtigt und definiert worden. In einem sogenannten Heilungsverfahren wolle die Stadt ihren Plan dahingehend nachbessern, erklärte Jansen. Dann soll der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden, das haben die Stadträte mit 14 Ja- bei 11-Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen. Und der Stadtplaner hofft, dass im Dezember der Satzungsbeschluss für das Gebiet „Parksiedlung Nord-Ost“ über die Bühne geht.

Der Stadtrat Joachim Dinkelacker (Freie Wähler) wird dann wohl nicht zustimmen. „Aus Protest“, wie er betonte. Denn er ist der Ansicht, dass auf „die Bedenken der Anwohner nicht eingegangen“ worden sei. Aber das VGH-Urteil müssten diese wohl akzeptieren. Theo Hartmann, der Chef der Freien Wähler, empfand es als „interessant“, dass die von seiner Fraktion ins Feld geführten fehlenden Parkplätze, „bei dem Gerichtsverfahren nicht beanstandet wurden“. Norbert Simianer, der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion ist froh, dass strittige Dinge „jetzt durch das VGH-Urteil geklärt wurden“.