Mehrere baurechtlichen Verfahrensschritte sowie ein Vertrag und eine Zoogenehmigung sollen den Göppinger Tierpark neben einem Wohngebiet künftig in Zaum halten.

Göppingen - Im Gemeinderat ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans für den Tierpark zwischen Lorcher und Schickhardtstraße beschlossen worden. Zuvor aber wurden schon eine Zoogenehmigung erlassen und ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Alle haben das Ziel, dem bislang ungeregelt vor sich hinexistierenden Park einen rechtlichen Rahmen zu geben und die Anwohner vor weiteren Wildwüchsen zu schützen. Es ist schwer, dabei die Übersicht zu behalten.

 

Der Bebauungsplan:

Der Bebauungsplan erlaubt für ein klar umrissenes Terrain die Nutzung als Tierpark und ermöglicht diesem innerhalb der vorgegebenen Grenzen auch eine Entwicklung. Wesentlicher Bestandteil ist das Baufenster. Das heißt nicht, dass dieses Areal komplett überbaut werden darf. Klar ist aber, dass Gebäude, die außerhalb sind, wie zum Beispiel heute ein Teil des ehemaligen Großkatzengeheges, zurückgebaut werden müssen. Außerdem liegen dem Bebauungsplan Gutachten zu Lärm-, und Geruchsmaxima für die Anwohner zugrunde, die durch zukünftige Entwicklungen nicht überschritten werden dürfen.

Die Zoogenehmigung:

Bereits vor mehr als zwei Jahren hat das Umweltamt im Landratsamt eine Zoogenehmigung ausgestellt. Sie wird von der Europäischen Union mittlerweile auch für kleine Tierparks verlangt. Diese Genehmigung dient vor allem dem Wohl der Tiere. Sie schreibt fest, dass sie angemessen gehalten werden, also auch, wie viel Platz welchen Spezies zur Verfügung stehen muss.

Der städtebauliche Vertrag:

Er ist das Herzstück zur Regulierung des bisherigen Wildwuchses im Zoo, der über Jahrzehnte mehr oder weniger unkontrolliert Tiere aufnahm. In dem Vertrag zwischen der Stadt und dem Tierparkverein sind ausdrückliche Regelungen enthalten. Unter anderem ist vereinbart, dass der Park, sechs Monate nachdem der Bebauungsplan in Kraft ist, Baugesuche für all jene baulichen Maßnahmen vorlegt, die zur Erfüllung der Vorgaben der Zoogenehmigung notwendig sind. Noch kürzere Fristen gelten für den Rückbau künftig unerlaubter Gebäude. Außerdem hat sich der Park verpflichtet, alle Änderungen im Tierbestand, die lärm- oder geruchsrelevant sind, der Stadt zu melden. Sollten dazu wieder Gutachten nötig sein, darf die Stadt sie auf Kosten des Vereins beauftragen. Überdies enthält der Vertrag diverse Festsetzungen, den Besucherzustrom vom Wohngebiet fernzuhalten, sowie über finanzielle Sicherheiten, durch die der Verein im Vorfeld nachweisen musste, dass er die genannten Maßnahmen auch umsetzen kann.

Die Baugenehmigung:

Will oder auch muss der Tierpark sich baulich verändern, hat er ein Baugesuch einzureichen. Bei der Stadt wird dann überprüft, ob das Vorhaben den Vorgaben von Bebauungsplan, Zoogenehmigung und städtebaulichem Vertrag entspricht. Gegebenenfalls muss der Verein gutachterlich nachweisen, dass beispielsweise ein neues Gehege die Nachbarn in puncto Geruch und Lärm nicht über die nun festgelegten Grenzwerte hinaus belästigt. Nur dann darf auch gebaut werden.