Beim Ausstieg aus dem Club Brotherhood Germany droht ein Bußgeld. Weil ein ausscheidendes Mitglied nicht zahlte, bekam es wohl die Faust der ehemaligen „Brüder“ zu spüren: Ein Fall fürs Landgericht.

Ludwigsburg - Wegen schwerer räuberischer Erpressung und körperlicher Misshandlung müssen sich seit Donnerstag vier Mitglieder der Rockergruppe Brotherhood Germany vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Den 25, 26, 29 und 38 Jahre alten Männern wird vorgeworfen, im März und April ein Mitglied der Bande erpresst zu haben. Weil es aus der Vereinigung aussteigen wollte und eine geforderte Summe nicht zahlen konnte oder wollte, soll das Quartett die Person mit Ohrfeigen traktiert und Schläge angedroht haben. Außerdem sollen die Männer zwei Handys des Opfers „gepfändet“ haben.

 

Laut der Anklageschrift hatte der Betroffene nach vier Monaten Mitgliedschaft die Rockergruppe, die auf ihrer Facebook-Seite mit Respekt, Hoffnung und Ehrlichkeit für sich wirbt, wieder verlassen. Dies zog laut Clubsatzung jedoch 500 Euro Geldstrafe nach sich. Unter Schlägen sollen die vier Angeklagten den Mann Anfang März dazu gezwungen haben, einen Schuldschein zu unterzeichnen. „Das waren Schulden, die er bei dem Club und bei mir persönlich hatte“, sagte der 29 Jahre alte Angeklagte, der zur Tatzeit der Präsident gewesen sein soll. Als Pfand oder Anzahlung, hier gehen die Aussagen der Angeklagten auseinander, sollen die Männer ihm die Handys abgenommen haben.

„Zahl, oder du frisst den hier“

Mitte März sei der Präsident dann mit zwei der Angeklagten zur Wohnung des Opfers gefahren. Um das Geld einzutreiben – und um dem Mann zu drohen. „Wir haben ihm einen Schlagstock gezeigt und gesagt, den werde er fressen, wenn er nicht zahlt“, sagte der Beschuldigte vor Gericht aus. Außerdem kam es wohl zu weiteren Handgreiflichkeiten an diesem Tag, ebenso drei Wochen später bei einem weiteren Besuch in der Wohnung des Opfers.

„Der ist aber auch nicht ohne“, sagte der 29-Jährige über den Aussteiger: Dieser sei bereits gut ein Jahr in der Brotherhood Germany Mitglied gewesen und habe zusammen mit dem früheren Präsidenten die Ludwigsburger Sektion des Clubs gegründet. Außerdem sei er als Sergeant die rechte Hand des Präsidenten gewesen. Als dieser dann wegen „krimineller Sachen“ abgewählt worden sei, sei auch der spätere Aussteiger degradiert worden.

Der angeklagte 29-Jährige soll als neuer Präsident dann ein Haus im Heilbronner Stadtteil Biberach angemietet haben, in dem unten das Clubhaus war. Die oberen Räume habe er an Mitglieder vermietet, um damit Gewinn für den Club zu machen.

Ein Rockerclub ohne Bikes

Was jedoch der Zweck und die Ziele des Clubs sind, dazu sagte der Angeklagte nichts. Sein Anwalt stellte klar: „Mein Mandant hat weder einen Motorradführerschein, noch einen Roller oder ein Moped.“ Ein Motorradclub sei die Vereinigung damit nicht. Auch zur Größe machte der 29-Jährige, der inzwischen seinen Posten als Präsident räumen musste, nur vage Angaben: Sie seien mehr als zehn Mitglieder.

Bis Mitte Januar sind weitere sechs Verhandlungstage angesetzt. Unter anderem soll in der Zeit auch die Schuldfähigkeit der Angeklagten geprüft werden: Zwei der Angeklagten, der 29 Jahre alte ehemalige Präsident und der 25-jährige Angeklagte wollen durch einen Gutachter verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums prüfen lassen.

Der 29-Jährige muss sich zudem in einem gesonderten Verfahren wegen Vergewaltigung verantworten.