Das Unternehmen Unilever muss an seiner Werbung für die Spezialmargarine Becel pro.activ nichts ändern. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die Organisation Foodwatch hatte dort eine Unterlassungsklage eingereicht.

Hamburg - Im Rechtsstreit über die Spezialmargarine Becel pro.activ des Nahrungsmittelkonzerns Unilever hat das Hamburger Landgericht am Freitag die Klage von Foodwatch abgewiesen (Aktenzeichen: 324 O 64/12) . Die Verbraucherorganisation hatte Unilever vorgeworfen, Hinweise auf Nebenwirkungen der Margarine zu leugnen. Die Margarine kann einen erhöhten Cholesterinspiegel um zehn Prozent senken. Experten fragen sich aber, welche Wirkungen das Produkt auf Käufer hat, die gesund sind (die StZ berichtete ausführlich).

 

Das Urteil war bereits für Anfang Oktober erwartet worden. Damals hatte die Kammer das Verfahren auf Antrag von Foodwatch jedoch erneut eröffnet. Nach Angaben der Verbraucherorganisation gibt es wissenschaftliche Studien, die den Verdacht erhärten, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine Ablagerungen in den Gefäßen verursachen und damit das Risiko auf Herzkrankheiten erhöhen. Unilever hat diese Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Die Margarine Becel pro.activ zählt zu den funktionellen Lebensmitteln, die einen Nutzen haben, der über die übliche Bereitstellung von Nährstoffen hinausgeht. Eine EU-Verordnung verlangt, dass Versprechen zu gesundheitlichen Effekten wissenschaftlich überprüft werden müssen. Unilever darf seit 2009 damit werben, dass die Margarine Becel pro.activ den Cholesterinspiegel senkt.