Ein psychisch kranker Flüchtling hat im März in Schorndorf ein ölgetränktes Handtuch angezündet – seine Tat hätte in einer Katastrophe enden können.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Schorndorf - Bewährung oder nicht, das war die Frage in dem Unterbringungsverfahren um einen 25-jährigen Flüchtling aus Gambia. Das Gericht entschied sich gegen die Bewährung und veranlasste die Unterbringung in einer Klinik. Der Mann hatte im März in einer Flüchtlingsunterkunft in Schorndorf ein Handtuch in Brand gesteckt, während die Menschen um in herum schliefen. Dennoch wachte einer von dem Rauch auf und löschte das Handtuch, ehe mehr passieren konnte.Da der Mann im Wahn gehandelt hat, wurde er nach der Tat in der Psychiatrie in Weissenau bei Ravensburg untergebracht. Von dort reiste er mit Betreuern zu den Verhandlungstagen an.

 

Paranoide Schizophrenie attestiert

Die Anklage lautete zwar auf versuchten Mord und versuchte Brandstiftung, aber unter der Maßgabe, dass der Mann zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der 25-Jährige am 22. März in der zur Unterkunft umfunktionierten Schorndorfer Sporthalle gegen 2.30 Uhr eine mit Sonnenblumenöl getränktes Handtuch zwischen sein Bett und eine benachbarte Schlafstätte gesteckt und angezündet hatte. Der Beschuldigte habe in Kauf genommen, dass andere zu Schaden oder gar ums Leben kommen könnten, sagte der Staatsanwalt.

Allerdings fiel das Handtuch auf den Boden, der nur schwer brennbar ist und deshalb nicht in Flammen aufging. „Es hätte eine große Katastrophe entstehen können“, so der Ankläger. Denn in der Nacht waren 130 Menschen in der Halle. Weil die anderen nichts von dem Treiben des 25-Jährigen ahnten und im Schlaf von einem Brand überrascht worden wären, sah der Staatsanwalt das Mordmerkmal Heimtücke als erfüllt an. Von dem Mann seien wegen seiner paranoiden Schizophrenie weiter Straftaten zu erwarten. Deswegen stelle er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und solle aus diesem Grund auf Dauer in eine Psychiatrie eingewiesen werden.

Verteidiger fordert Bewährungsstrafe

Im Gespräch mit dem Psychiater und Gutachter Stephan Bork hatte der 25-Jährige zugegeben, das Feuer gelegt zu haben. Bei diesen Gesprächen im Mai habe der Mann berichtet, dass er seit dem Jahr 2011 immer wieder krank werde, dann Stimmen höre, die ihn beschimpften, beleidigten und aufforderten „mach dies, mach das“. Er traue dann niemandem mehr, habe Angst, dass andere ihm etwas antun könnten. Schon in Spanien, wo er wohl seit dem Jahr 2005 gelebt hat, sei er deshalb mehrmals in Kliniken in Behandlung gewesen.

Sein Verteidiger hatte hingegen dafür plädiert, den 25-Jährigen auf Bewährung auf freien Fuß zu lassen. Er sah in dem Fall lediglich eine Sachbeschädigung. „In der Psychiatrie wird er nichts anderen machen, als sein Medikament zu nehmen. Das kann er auch draußen“, sagte der Verteidiger.