Wer nachts in seiner Mietwohnung auf einer quietschenden Schaukel Sex hat, dem droht die Kündigung. Das Amtsgericht München hat in dem Fall eines Mannes so entschieden, der ein Schaukelgestellt mit Ketten aufgestellt hatte und sich des Nachts darauf vergnügte.

Wer nachts in seiner Mietwohnung auf einer quietschenden Schaukel Sex hat, dem droht die Kündigung. Das Amtsgericht München hat in dem Fall eines Mannes so entschieden, der ein Schaukelgestellt mit Ketten aufgestellt hatte und sich des Nachts darauf vergnügte.

 

München - Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 417 C 17705/13). Im vorliegenden Fall hatte ein Mann in seiner Mietwohnung ein altes Schaukelgestell mit Ketten aufgestellt und dieses nachts zu Sex-Spielen mit anderen Männern genutzt. Dies führte zu massiven Beschwerden von Nachbarn - und schließlich zur Kündigung durch die Vermieterin.

Diese sei zu Recht erfolgt, befand nun das Amtsgericht. Die von der Wohnung des Mieters ausgehenden nächtlichen Geräusche entsprächen nämlich „nicht mehr dem normalen Mietgebrauch“. Deshalb müssten sie auch weder von den Mietern noch von der Vermieterin hingenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.