Die Regierung überzieht mit Notfallplänen für künftige Immobilienkredite. Klüger ist es deshalb, schon in normalen Zeiten auf Standards bei der Kreditgewährung zu achten, die Risiken berücksichtigt, meint Wirtschaftskorrespondet Roland Pichler.

Berlin - Seit der Finanzkrise von 2008 ist klar, dass Vorkehrungen gegen künftige Bankenkrisen notwendig sind. Dass die leichtfertige Kreditvergabe großer Bankengruppen das gesamte Finanzsystem in Gefahr bringt, darf sich nicht wiederholen. Seitdem ist viel passiert. Die Geldhäuser müssen deutlich mehr Eigenkapital vorhalten. Mit der Bankenunion bestehen in der EU außerdem Instrumente, um Banken in Schieflage abzuwickeln. Die Politik geht bei der Regulierung bislang nach dem Motto vor: Viel hilft viel. Schon der Ansatz ist fragwürdig. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) überzieht mit seinem jüngsten Plan, der Notmaßnahmen gegen künftige Spekulationsblasen auf den Immobilienmärkten vorsieht. Schon der Ansatz ist fragwürdig: Wenn die Bankenaufsicht die Gefahr einer Immobilienblase ausmacht, sollen die Hürden für die Kreditvergabe verschärft werden. Ob das hilft? Wenn die Überhitzung erkennbar ist, kommen vorbeugende Maßnahmen zu spät. Klüger ist es deshalb, schon in normalen Zeiten auf Standards bei der Kreditgewährung zu achten, die Risiken berücksichtigt.

 

Bankkunde muss nicht selten Dutzende von Nachweisen einreichen

Dies ist in Deutschland seit Langem der Fall. Die Kreditvergabe in Deutschland ist nicht mit der früheren Kasinomentalität in den Vereinigten Staaten und Spanien zu vergleichen. Wer in der jüngsten Zeit ein Hypothekendarlehen aufgenommen hat, kann davon ein Lied singen. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Bankkunde nicht selten Dutzende von Nachweisen einreichen. Das führt inzwischen zu einer Komplexität im Bankgeschäft, die Kunden und Beratern kaum noch zu vermitteln ist. Mit Aktionismus ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte nicht in Monatsabständen die Rahmenbedingungen ändern. Ein Blick zurück: Die Richtlinie für Wohnimmobilienkredite ist erst im Frühjahr 2016 in Kraft getreten. Die Sparkassen berichten, dass durch diese Richtlinie die Anforderungen bei der Kreditvergabe weiter gestiegen sind. Dadurch kommen junge Familien und ältere Menschen nur schwer an Bankdarlehen. Dass die Klagen der Betroffenen begründet sind, zeigt sich daran, dass der Bundesrat aktiv geworden ist. Auch die große Koalition denkt nun an Klarstellung. Die vorhandenen Instrumente reichen völlig aus.