Wie sieht die Rentenreform von Schwarz-Rot im Detail aus? Vor allem die Mütterrente wird finanziell ins Gewicht fallen.

Berlin - Das mit Abstand teuerste Vorhaben im Gesetzentwurf zur Rentenreform der neuen Bundesregierung ist die Mütterrente. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, bekommen ihre Eltern drei Jahre als Kindererziehungszeiten für die spätere Rente angerechnet. Für Geburten vor 1992 werden künftig statt des bisher einen Jahres zwei Jahre als Erziehungszeit berücksichtigt. Die von der Union beklagte Ungerechtigkeit ist damit nicht aufgehoben. Es wäre aber nicht finanzierbar, heißt es im Entwurf, für alle Kinder drei Jahre anzuerkennen. Allein die Ausweitung auf zwei Jahre kostet 6,7 Milliarden Euro im Jahr. Die neun Millionen Rentner, deren Kind oder Kinder vor 1992 geboren wurden, müssen keinen Antrag stellen, um die verbesserte Mütterrente zu bekommen. Das macht die Rentenversicherung automatisch, wobei dies aus technischen Gründen nicht für alle Rentner schon im Juli gelingen wird. Allerdings wird der Zuschlag, der im Westen 28 Euro je Kind ausmacht, rückwirkend ab Juli bezahlt.

 

Die Rekordrücklage der Rentenkasse schmilzt

Wer trägt die Kosten? Während die Anerkennung für Geburten ab 1992 aus Steuergeld bezahlt wird, muss die Rentenversicherung das Plus von einem Jahr aus Beiträgen bezahlen. Das trägt wesentlich dazu bei, dass die Rekordrücklage der Rentenkasse von derzeit 31 Milliarden Euro im Lauf der nächsten Jahre stark schmilzt. Ab 2019 soll die Kasse dafür zwar aus Steuergeld zusätzlich 400 Millionen Euro im Jahr erhalten, aber ob sich eine künftige Regierung an diese schwarz-rote Vereinbarung hält, steht in den Sternen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat allerdings keine andere Wahl, als blumige Zusagen für die Zeit nach 2018 zu machen. Andernfalls wäre das Ziel nicht zu halten, dass die Arbeitnehmer im Jahr 2020 höchstens 20 Prozent ihres Einkommens als Rentenbeitrag abführen müssen (Nahles rechnet für 2019 und 2020 mit einem Beitrag von 19,7 Prozent). Dieses Ziel kann freilich von anderer Seite in Gefahr geraten. Sollte sich die Konjunktur eintrüben und die Arbeitslosigkeit erhöhen, würden der Rentenkasse Einnahmen fehlen, die sie nicht ausgleichen kann. Eine Faustformel besagt, dass die Rentenkasse 500 Millionen Euro weniger an Beiträgen hat, wenn die Arbeitslosenzahl um 100 000 steigt. Das Finanztableau des Rentenpakets ist also auf Kante genäht.

Abschlagsfreie Rente mit 63

Das Rentenpaket sieht vor, dass mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, wer zuvor 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat. Das gilt für Versicherte, die vor 1953 geboren wurden und nach 1. Juli 2014 in Rente gehen. Zu den 45 Jahren zählen auch Beiträge aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeiten sowie Zeiten der Pflege oder der kurzfristigen Arbeitslosigkeit. Langzeitarbeitslose gehen leer aus. Zeiten, in denen jemand Hartz IV bekam (früher: Arbeitslosenhilfe), zählen bei der Berechnung der 45 Jahre nicht. Im Lauf der nächsten Jahre wird die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Das beginnt mit Versicherten, die ab 1953 geboren sind. Die Anhebung erfolgt mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Der Jahrgang 1964 ist der erste, für den das Alter von 65 für eine abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren gilt. Die Rente mit 63 kostet zwischen 1,8 Milliarden Euro und 3,1 Milliarden Euro im Jahr.

Schwarz-Rot stockt auch das Rehabudget auf, um mehr Geld für die Rehabilitation seitens der Rentenkassen bereitzustellen. Damit will die Regierung erreichen, dass mehr Beschäftigte gesund im Erwerbsleben bleiben können, das sich ja für viele verlängern wird. Für das Plus an Reha sind jährlich ungefähr 200 Millionen Euro vorgesehen.