Gegenwart
Anders als Zigaretten fallen elektrische Inhalationsprodukte bislang nicht unter das Jugendschutzgesetz, da sie keinen Tabak enthalten. Somit können auch Kinder und Jugendliche E-Zigaretten oder E-Shishas kaufen, auch wenn sie Nikotin enthalten. Zudem dürfen die E-Zigaretten überall geraucht werden, in Bayern beispielsweise in jeder Kneipe. Diese Gesetzeslücke soll schon bald geschlossen werden. Das Bundeskabinett hat im November beschlossen, den Verkauf an Kinder und Jugendliche zu verbieten, nun muss der Bundestag dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

 

Zukunft
Das Verbot tritt voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft. Es betrifft nicht nur die Händler vor Ort. Auch im Internet soll der Handel überprüft werden. Der Käufer muss nachweisen können, dass er volljährig ist. Überprüft ein Anbieter dies nicht oder liefert er seine Ware an Minderjährige, muss er mit einer Geldstrafe rechnen.