Zu  einer lebenslangen Haftstrafe ist die Mutter der kleinen Yagmur verurteilt worden. Doch die Staatsanwaltschaft will eine besondere Schwere der Schuld festgestellt haben und geht in Revision. Auch die Verteidigung ist mit dem Urteil nicht einverstanden.

Hamburg - Im Fall des zu Tode gequälten Mädchens Yagmur fechten sowohl Anklage als auch Verteidigung das Urteil gegen die Mutter an. Das Landgericht Hamburg hatte die 27-Jährige am Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt.

 

Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, Ziel einer Revision sei, dass das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld feststelle. Damit wäre eine Entlassung nach der Mindesthaftzeit von 15 Jahren ausgeschlossen. Auch die Verteidigung kündigte Revision an.

Die dreijährige Yagmur war kurz vor Weihnachten 2013 in der Wohnung ihrer Eltern an den Folgen schwerer Misshandlungen durch die Mutter gestorben. Der 26 Jahre alte Vater wusste nach Ansicht der Richter von den Misshandlungen, habe diese aber nicht gestoppt. Er wurde unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen will die Staatsanwaltschaft nicht vorgehen.

Das Mädchen war seit seiner Geburt von Jugendämtern betreut worden, die wegen Fehlern und Versäumnissen in der Kritik stehen.