Die Stadt will den nördlichen Teil des ehemaligen DLW-Geländes attraktiver gestalten. Einzelhandel soll aber weiterhin nur eingeschränkt möglich sein – zum Missfallen der Bigpark-Betreiber.

Bietigheim-Bissingen - Nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit den Betreibern des Bigparks ist die Stadt Bietigheim-Bissingen nun einen entscheidenden Schritt weiter, was ihre Pläne zur Neuordnung des Bigpark-Geländes angeht. Mit Hilfe eines neuen Bebauungsplans will die Verwaltung das Gebiet neu gliedern. Das Erscheinungsbild des 4,7 Hektar großen Geländes soll sich verbessern, das zur B 27 hin vor allem durch große Hallenklötze geprägt ist.

 

Zufrieden war man bei der Stadt noch nie mit dem Gelände, das bislang als Sanierungsgebiet deklariert war. In der Verwaltungsunterlage wird die „aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht unbefriedigende Situation entlang der Hauptverkehrsachse der Stadt“ beschrieben.

Künftig weniger Werbeanlagen

Ein 30 Meter breiter Streifen direkt an die Bundesstraße 27 grenzend bekommt dabei besondere Auflagen. Zum einen sollen neue Gebäude dort entlang der Stuttgarter Straße ausgerichtet sein. Außerdem sollen entlang der Hauptverkehrsachse Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Eine Regelung soll zudem die Werbeanlagen eindämmen.

Damit keiner der bereits bestehenden Betriebe eingeschränkt wird, soll an der gewerblichen Nutzung nicht gerüttelt werden. Weiterhin soll kein zentrenrelevanter Einzelhandel möglich sein. Hier liegt die Stadt mit dem Betreiber des Bigpark-Areals seit Jahren im Clinch. Vor mehr als zehn Jahren verkaufte der Linoleumboden-Hersteller DLW den nördlichen Teil des Werksgeländes an die Firma Bigpark, die die Flächen bislang an die Polizei, Porsche und McDonalds vermietet, gerne aber Einzelhandel ansiedeln möchte. Die Stadt lehnt dies aber mit Hinweis auf ihre Drei-Zentren-Theorie ab.

Discos sind ausnahmsweise erlaubt

Dementsprechend wird den Bigpark-Betreibern dieser nächste Schritt zur Zementierung der Zustände nicht gefallen. Ebenso die Niederlage im Rechtsstreit um ein Gelände an der Geisinger Straße. Am Mittwoch war niemand bei Bigpark für eine Stellungnahme zu den Stadtplänen zu erreichen.

Auch im hinteren, dem der Straße abgewandten Teil des Bigpark-Geländes, soll sich kein zentrenrelevanter Einzelhandel ansiedeln dürfen. Bordelle und ähnliches bleiben ausgeschlossen, dafür sollen Vergnügungsstätten im Sinne von Discos und Tanzlokalen ausnahmsweise zulässig sein.

Die langfristigen Pläne der Stadt sind damit aber immer noch nicht möglich: Bereits vor fünf Jahren gab es die Absicht, die B 27 auf den Bahndamm zu verlegen. Damit würde ein komplett neues Quartier mit Wohnungen und Gewerbe aus dem ehemaligen DLW-Gelände entwickelt werden können. Das ist aber nicht möglich, so lange der private Bigpark-Investor die nördlichen Flächen nicht verkauft.

DLW produziert weiter in Bietigheim

Das südliche Areal zwischen B 27 und Bahntrasse sicherte sich die Stadt im Dezember 2015 zusammen mit dem Immobilienunternehmen Oswa. Der Verkäufer war der Insolvenzverwalter der Armstrong DLW GmbH. Über den Kaufpreis vereinbarte man Stillschweigen. Beobachter gehen davon aus, dass er im unteren zweistelligen Millionenbereich lag.

DLW wurde im Sommer 2015 durch eine niederländische Beteiligung gerettet und firmiert nun unter DLW Flooring. Man halte am Standort Bietigheim fest, sagt der Insolvenzverwalter Martin Mucha. Die noch in DLW-Besitz befindlichen Produktionsflächen liegen östlich der Bahngleise.

Der Ende Dezember 2016 vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplans soll „im Verlauf dieses Jahres“, wie es bei der Stadt heißt, beschlossen werden.