Nach dem mutmaßlichen Giftgas-Angriff in Syrien schildern Opfer und Ärzte im UN-Sicherheitsrat von den katastrophalen Folgen - und schockieren damit die Diplomaten.

New York - Vor dem UN-Sicherheitsrat haben Opfer und Ärzte über mutmaßliche Giftgas-Angriffe in Syrien und das Leid der Bevölkerung berichtet. Die drastischen Schilderungen und ein Video, das den Gifttod von drei Kleinkindern zeigte, hätten die Ratsmitglieder „sichtlich bewegt“, sagte die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Samantha Power, nach der Sitzung am Donnerstag (Ortszeit).

 

Ein Augenzeuge, der einen Angriff fast nicht überlebt hatte, sowie zwei syrische Ärzte, die Opfer behandelten, sprachen anschließend mit Journalisten. Es ging unter anderem um einen mutmaßlichen Chlorgas-Angriff im Nordwesten Syriens am 16. März. Gezeigt wurde ein Video, auf dem Ärzte in einem Feldlazarett in der Stadt Sarmin vergeblich versuchten, drei Kleinkinder vor dem Tod zu retten. Krankenhausarzt Mohamed Tennari bestätigte, dass die Symptome - Atemnot und Erbrechen - bei einer Chlorgasvergiftung auftreten. Er sagte: „Hier sterben jeden Tag Menschen wegen Raketen und Fassbomben. Und nun durch Giftstoffe. Unser Appell an die internationale Gemeinschaft lautet: Bitte stoppt das Töten in Syrien.“

Kusai Sakarja, der nach eigenen Angaben im August 2013 in Ghuta östlich von Damaskus einen Angriff mit Sarin-Gas überlebte, sagte: „Ich konnte nicht mehr atmen, mein Brustkorb schmerzte, meine Augen brannten.“ Hubschrauber der Regierung hätten an einem Tag während des Morgengebets Behälter mit Gas abgeworfen. „Ich musste mir wiederholt auf den Brustkorb schlagen, um überhaupt Luft zu bekommen.“

Die Kontrollbehörde für Chemiewaffen untersucht derzeit mutmaßliche Chlorgas-Angriffe. Experten der Organisation für ein Verbot der Chemiewaffen (OPCW) hatten im vergangenen Jahr deutliche Beweise für den „systematischen und wiederholten“ Einsatz des toxischen Gases gegen Dörfer im Norden Syriens gesammelt. Chlorgas fällt nicht unter von einer Konvention verbotene Chemiewaffen, da es auch für zivile Zwecke eingesetzt werden darf. Allerdings ist der Einsatz als Waffe verboten.