Die Wortführer unter den geschädigten Geldanlegern beim Gewa-Tower sind sich einig, dass der Turm über einen Verkauf an einen Investor verwertet werden soll.

Fellbach - Namhafte Wortführer der Anleihegläubiger sind sich mit dem Insolvenzverwalter über die nähere Zukunft des Gewa-Towers und seinen bevorstehenden Verkauf an Investoren weitgehend einig. Dies lässt sich aus einem Rundschreiben der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), einer prominenten Anlegerschutzorganisation, an ihre Mitglieder zur derzeit, noch bis 28. Juli, stattfindenden Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren herauslesen. Denn die SdK zieht trotz beklagter „zentraler Unsicherheiten“ ähnliche Schlüsse und gibt die gleichen Abstimmungsempfehlungen wie zuvor die größte Anteilseignerin, die KFM Deutsche Mittelstand AG, die über ihren Mittelstandsanleihenfonds im Turm engagiert ist und weitere Anleger um sich geschart hat.

 

Von der Wahl eines gemeinsamen Anleihegläubigervertreters erhoffen sich die Anleger, dass dieser ausschließlich ihre Interessen geltend macht, wenn es in Kürze darum geht, einen Investor aus derzeit zwei vorliegenden Kaufofferten für den halbfertigen Wohnturm auszuwählen. Diese bieten bis zu 15 Millionen Euro für eine 107 Meter hohe Bauruine mit zukünftig 66 Wohnungen, in die schon etwa 35 Millionen Euro gesteckt worden sind. Womit die Geldanleger vor einem herben Verlust stehen und vielleicht nur noch etwa 40 Prozent ihrer Anlage wiedersehen. „Ein gemeinsamer Vertreter erleichtert die insolvenzrechtliche Abwicklung und die Forderungsanmeldung“, heißt es in dem Rundschreiben. „Darüber hinaus kann er als professioneller Partner des Insolvenzverwalters bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Beteiligten – beispielsweise Geschäftsführern – fungieren.“ Gerade darum geht es vielen Anlegern: Mögliche Schuldige am Tower-Debakel sollen haften und den angerichteten Schaden wenigstens teilweise ersetzen.

Insolvenzverfahren wird erst eröffnet, wenn Kaufvertrag vorliegt

Zuerst aber ist ein ausverhandelter und von allen Seiten bestätigter Kaufvertrag erforderlich. Denn erst dann wird das Amtsgericht Esslingen das Insolvenzverfahren eröffnen, in dem der Turm dann tatsächlich verwertet wird, wie der vorläufige Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli kürzlich erläuterte. Die SdK schreibt: „Gerade bei der geplanten Transaktion eines Verkaufs mit anschließender Fertigstellung ist es von Vorteil, wenn ein Verhandlungspartner auftritt. Hierzu ist es nötig, dass der Abschluss eines Kaufvertrages nur mit Zustimmung des Vertreters erfolgen kann.“

Schutzgemeinschaft besorgt um „Kapitalmarkthygiene“

Die Schutzgemeinschaft empfiehlt in ihrem Rundschreiben wie zuvor die KFM, den Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als neuen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Etwas verklausuliert formuliert sie auch, warum die bisherige, in den Anleihebedingungen festgelegte Vertreterin Rödl Treuhand Hamburg GmbH in dieser Funktion abgelöst werden soll: „Die Verflechtung zwischen Positionen als Sicherheitentreuhänderin und gemeinsamen Vertreterin, hier sogar noch in Verbindung mit dem Amt als Mittelverwendungskontrolleurin, erfüllt nicht unsere Anforderungen an Kapitalmarkthygiene und wird daher von uns abgelehnt.“ Das lässt erwarten: Auf der Suche nach möglichem Fehlverhalten Beteiligter vor der Insolvenz des Gewa-Towers soll der neue Vertreter auch die Rolle seiner Vorgänger durchleuchten.

Zum Verkauf der Bauruine an einen Investor, wie vom vorläufigen Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli vorgezeichnet, sieht auch die Anlegerschutzorganisation keine Alternative: „Wir sehen darüber hinaus die Gefahr, dass bei einem Scheitern der Verwertung im Rahmen eines angedachten Verkaufs mit dem Upside-Potenzial durch die Fertigstellung , die zu erzielende Befriedigungsquote deutlich geringer sein dürfte, als bei einem strukturierten Verkaufsprozess, wie aktuell vorgesehen, auch wenn die Kosten von den Anleihegläubigern getragen werden.“ Die Hoffnung, dass über den von beiden Investoren versprochenen Besserungsschein noch etwas mehr Geld fließt als bisher in Aussicht, ist also groß und erlaubt nach Ansicht der SdK, auch die Kosten zu tragen, wie in der zur Abstimmung vorgesehenen Verwertungsvereinbarung geplant. In dieser ist ein Betrag von drei Prozent des Gesamtkaufpreises zuzüglich der Umsatzsteuer als Vergütung und Kostenersatz für den Insolvenzverwalter vorgesehen, also mehr als eine halbe Million Euro.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pleite-hochhaus-in-fellbach-turm-bis-jahresende-an-investor-verkauft.becb5a39-0a93-43f3-8ff7-fd83cfef33f1.html http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.halbfertiger-tower-in-fellbach-in-nur-kleinen-schritten-zur-turmvollendung.2b466f6b-2069-4b0e-93b7-74b54dfc097d.html