Bei der Urlaubsbuchung ist eine deutliche Aussprache erforderlich. Sonst geht’s nach Bordeaux statt wie geplant nach Porto. Beobachtungen aus dem Amtsgericht in Bad Cannstatt.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - In Zeiten, in denen die europäischen Völker und die von ihnen aufgehäuften Schuldenberge zu einem großen Ganzen verschmelzen, geraten geografische Schnitzer zur Nebensächlichkeit. Wir sind doch alles eins. Heute würde sich jedenfalls niemand mehr über den ehemaligen Fußballspieler Andreas Möller mokieren, der seiner Karriereplanung mit dem Ausspruch „Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien!“ eine besondere Note verlieh. Man kann dem kickenden Hessen nicht böse sein, beide Metropolen beginnen mit „M“ und in beiden wird überdurchschnittlich gut gegen den Ball getreten. Da kann man schon mal durcheinander kommen.

 

Eine phonetische Ungenauigkeit, die ungleich schwerer wiegt, ist nun allerdings einer Dame vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt zum Verhängnis geworden. Sie wollte nach Porto und landete in Bordeaux, was nicht an der Inkompetenz des Piloten lag, sondern wohl an der Herkunft der Reisebürokundin aus dem Sächsischen. Das führte zu einer Fehlbuchung, die Kundin nach Frankreich statt nach Portugal – und schließlich vors Amtsgericht in Bad Cannstatt, wo man sich um den Reisepreis in Höhe von 294 Euro stritt. Den wollte die sächselnde Portugalliebhaberin nicht entrichten, da Bordeaux zwar auch am Wasser aber eben nicht in Portugal liege.

Das Gericht bestritt dieses geografische Faktum zwar nicht, befand aber auch, dass der Preis zu bezahlen sei: undeutliche Aussprache schützt also vor Strafe nicht.

Ungeklärt blieb durch Justitia allerdings die sogenannte Möller-Frage: Wollte die Dame zum FC oder zu Boavista?