80 Jahre lang ist er ein planungsrechtlicher Schwarzbau gewesen. Jetzt wird der Göppinger Tierpark endlich legal. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Klage einer Anwohnerin gegen den Bebauungsplan für das Gelände zurückgewiesen.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Mannheim/Göppingen - Der Göppinger Tierpark scheint gerettet. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat eine Normenkontrollklage einer Anwohnerin gegen den kleinen Zoo abgewiesen. Der vom Gemeinderat vor zwei Jahren verabschiedete Bebauungsplan sei rechtens, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Es sei unter städtebaulichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden, dass die Stadt den Tierpark an seinem gegenwärtigen Standort erhalten wolle, sagte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Für die Anwohner seien unzumutbare Lärm- und Geruchsimmissionen nicht zu erwarten. Schließlich mache der Bebauungsplan gerade hierzu strikte Vorgaben.

 

Der Tierpark-Verein muss jetzt umbauen

„Ich bin glücklich, dass der Tierpark seine Bedeutung für die Kinder nun behalten kann“, sagte der Oberbürgermeister Guido Till (CDU). Der Tierpark dürfe nicht mehr zum „Gnadenhof für alle Tiere dieser Welt“, werden und habe nun einige Pflichten zu erfüllen. So muss er innerhalb von sechs Monaten ein Baugesuch einreichen, um durch entsprechende Umbauten die gesetzten Grenzwerte zu erfüllen. „Wir werden uns auf dem Urteil nicht ausruhen. Jetzt geht die Arbeit los“, sagte der Tierpark-Direktor und Cheftierpfleger Heiko Eger. 50 000 Euro hat der Tierparkverein bei der Stadt für die Umbauten hinterlegt. Weitere 30 000 Euro stünden durch eine Erbschaft zur Verfügung, sagte Eger. Die meisten Arbeiten will er zusammen mit seinen ehrenamtlichen Helfern selbst erledigen.

80 Jahre war der Zoo, in dem etwa 200 größere Tiere, darunter Dromedare, Paviane, Nasenbären und Flamingos leben, ein städteplanerischer Schwarzbau. Bei den Göppingern, vor allem bei Familien mit kleinen Kindern, ist er gleichwohl beliebt. Etwa 25 000 Besucher passieren jährlich das vor einigen Jahren an die B 295 versetzte Eingangstor des Parks.

Revision ist nicht zulässig

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dennoch gibt die Gegenseite noch nicht auf. „Das war die erste Runde bei Gericht“, sagte der Anwalt der Klägerin, Jürgen Fritz. Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, hat er einen Monat Zeit, um mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig doch eine Revision zu erzwingen.

Der VGH als oberstes Gericht des Landes habe auf der Grundlage von Bundesrecht entschieden. Es sei deshalb durchaus denkbar, dass sich die Bundesrichter den Fall noch einmal vornehmen würden, glaubt Fritz. Beim mündlichen Verfahren vor einer Woche war vor allem strittig geblieben, wie sehr der Bebauungsplan bereits in die Einzelheiten gehen muss oder ob immissionsschutzrechtliche Anordnungen auch erst im Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt werden können. Im Bebauungsplan gibt es keine direkten Vorgaben bezüglich Art und Anzahl der Tiere. Die Mannheimer Richter halten eine solche Verlagerung des mit der Tierhaltung verbundenen Konfliktpotenzials ins anschließende Genehmigungsverfahren baurechtlich für zulässig. (Az.: 8 S 2411/13).