Viele Unternehmen bringen in normalen E-Mails an ihre Kunden Werbung unter. Die Sparkassen-Versicherung muss sich deshalb jetzt vor dem Bundesgerichtshof mit einem Mann aus Göppingen auseinandersetzen.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Stuttgart/Karlsruhe - Dürfen Unternehmen in der elektronischen Kommunikation mit ihren Kunden ungefragt Werbebotschaften mitsenden? Um diese Frage geht es bei einem Verfahren, das am Dienstag von der sechsten Zivilkammer des Bundesgerichtshofs verhandelt worden ist. Geklagt hatte ein Mann aus Göppingen, der sich über die Praxis der baden-württembergischen Sparkassenversicherung (SV) in Bad Cannstatt geärgert hatte. Die hatte ihm den Eingang einer Mail bestätigt und diese kleine Kommunikation dazu genutzt, um eine Werbebotschaft anzubringen. Dies verletze das Persönlichkeitsrecht, argumentierte der Anwalt des Mannes (Az.: VI ZR 134/15).

 

„Vielen Dank, die Mail ist eingegangen. Und übrigens: Unwetterwarnungen per SMS auf Ihr Handy. Ein exklusiver Service für SV-Kunden“, bekam der Mann zu lesen. Dabei hatte er sich damals, im Dezember 2013, doch nur erkundigen wollen, was aus seiner schriftlich eingereichten Kündigung einer Gebäudeversicherung geworden sei. Auf eine ordentliche Antwort, ob schriftlich oder elektronisch, wartet der Mann noch heute. Die besagte, automatisch generierte Bestätigungsmail erhielt er aber schon nach wenigen Sekunden. „Zwei Drittel der Nachricht bestand aus Werbung“, betont der 35-Jährige, der selbst in der IT-Branche arbeitet. So erfuhr er, dass die SV speziell für I-Phone-Nutzer noch ganz tolle Apps „mit vielen nützlichen Features“ vorbereitet habe.

Kläger fühlt sich „ausgeliefert“

Einen Tag später schrieb der 35-Jährige erneut eine Mail, diesmal an den Datenschutzbeauftragten der Versicherung. „Ich wollte mich über die Werbemail beschweren.“ Als Antwort erhielt er exakt die gleiche Bestätigungsmail wie am Vortag mit dem selben Hinweis auf den „exklusiven Service“. Ebenso verhielt es sich, als er sich nach zehn Tagen noch einmal nach dem Sachstand erkundigte. „Man hat den Eindruck von Kafka im IT-Zeitalter“, sagte der Rechtsanwalt Norbert Tretter, der den Göppinger vor dem BGH vertrat. „Man fühlt sich ausgeliefert.“ Schließlich sei der Kunde gezwungen, den Text zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. „Das ist eine unzumutbare Belästigung.“

Der Anwalt der Gegenseite, Siegfried Mennemeyer, wollte dies nicht stehen lassen. Es handele sich eben nicht um eine anlasslose Werbemail der Versicherung, die eine vorherige Einverständniserklärung erfordert. Denn der Kläger sei zum damaligen Zeitpunkt noch Kunde gewesen und habe sich selbst an die Sparkassenversicherung gewandt. Das Unternehmen sei zu solchen Bestätigungsmails sogar verpflichtet. „Ich käme überhaupt nicht auf die Idee, dass es sich hier um eine Persönlichkeitsverletzung handeln könnte“, sagte Mennemeyer und fügte hinzu: „Aber vielleicht bin ich da einfach zu alt dafür.“

Klägeranwalt: Spams scheinen Tür und Tor geöffnet zu sein

Das fünfköpfige Richtergremium, das sich nun in dritter Instanz mit dem Fall befasst, dürfte im Schnitt einige Jahre jünger sein als der SV-Anwalt. Vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt, wo der Fall zuerst anhängig war, hatte der Kläger Recht bekommen, die Berufungskammer am Stuttgarter Landgericht schlug sich dann auf die Seite der Versicherung und wies die Klage ab. Es gehe ums Prinzip, erklärte der Göppinger. Es sei sinnvoll, den Fall durchzufechten, sagte der Ludwigsburger Medienanwalt Ralf Kitzberger, der den Kläger bereits in den Vorinstanzen vertreten hatte. Spams seien sonst Tür und Tor geöffnet.

Wie der Fall ausgehen dürfte, lässt sich an der Reaktion der Sparkassenversicherung ablesen. Sie hatte schon vor dem Karlsruher Gerichtstermin den strittigen Text aus ihren automatischen Bestätigungsmails gestrichen. Auch sonst gibt man sich zerknirscht. Die Kommunikation mit dem Kläger sei „möglicherweise nicht optimal gelaufen“, räumte der Leiter der Rechtsabteilung, Robert Schollmeier, ein.