Stuttgart wollte Grabsteine aus Kinderarbeit von seinen Friedhöfen verbannen. Doch der Verwaltungsgerichtshof hat ein entsprechendes Verbot kassiert: Es fehlt ein Siegel für „faire“ Grabsteine.

Stuttgart - Kommunen dürfen Grabsteine aus Kinderhand auf ihren Friedhöfen nicht einfach verbieten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Stuttgarter Regelung für unwirksam erklärt, wonach Grabsteine nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden sein müssen. Es gebe einfach kein staatlich anerkanntes Zertifikat für solche Grabsteine, erklärte der VGH am Dienstag in Mannheim.

 

Schon zuvor hatten der VGH und mehrere Verwaltungsgerichte ähnliche Verbote aus anderen Kommunen gekippt. Der Grund war das fehlende Zertifikat. Zwar gibt es Siegel von Organisationen, die zusichern, dass die Grabsteine nicht aus Kinderarbeit stammen. Doch die Aussagekraft dieser Siegel sei ungeklärt, erklärte das Gericht im aktuellen Fall. Den Steinmetzen könne daher der Nachweis nicht zugemutet werden, dass ihre Grabsteine tatsächlich ohne Kinderarbeit produziert wurden.

Der VGH hatte aus den gleichen Gründen bereits Ende April eine vergleichbare Vorschrift der Stadt Kehl Kehl für unwirksam erklärt. Diesmal jedoch hatten neun Steinmetzbetriebe aus dem Raum Stuttgart geklagt.

Der Landtag hatte die Kommunen zu Verboten von Grabsteinen aus unfairem Handel oder ausbeuterischer Kinderarbeit ermächtigt. Schätzungen zufolge schuften in Indien Zehntausende Kinder in Steinbrüchen und Ziegeleien - auch für Grabsteine in Deutschland.

Die jetzt veröffentlichte Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Kommune habe die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einzureichen, sagte ein VGH-Sprecher. Dort stehen die Chancen allerdings auch nicht gut: In einem ähnlichen Fall aus Bayern hatte das Bundesgericht im Jahr 2013 ebenfalls zugunsten der Steinmetze entschieden. Es erklärte eine Nürnberger Regelung für unwirksam, wonach Grabsteine nachweislich ohne Kinderarbeit produziert worden sein mussten.