Das Landgericht Stuttgart hat die Unterbringung des 22-jährigen Mannes angeordnet, der gestanden hat, das Waiblinger Bürgerzentrum am 27. März angezündet zu haben. Die Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wird mit dem Aufenthalt in der Psychiatrie abgegolten.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Waiblingen - Aus zwei Gründen sei der Prozess gegen einen 22-jährigen Mann wegen Brandstiftung außergewöhnlich gewesen, hat der Vorsitzende Richter Roland Gless zu Beginn der Urteilsbegründung betont. Zum einen wegen des Aufsehens in der „regionalen Öffentlichkeit“, die das Feuer im Waiblinger Bürgerzentrum am 27. März hervorgerufen hatte. Zum anderen wegen der Persönlichkeit des Angeklagten, der mit einer geistigen Behinderung zur Welt kam und trotz seiner 22 Lebensjahre die Reife eines Teenagers habe, der gerade vor der Pubertät steht. Aus einer allgemeinen Frustration über sein Leben habe er an dem Abend ein Stück Karton angezündet und in einen Papiercontainer an der Hauswand des Bürgerzentrums geworfen.

 

Von dem Angeklagten geht auch weiter Gefahr aus

„Ich wollte nicht, dass es abbrennt“, hatte er im Prozess immer wieder beteuert. Ein Umstand, den ihm die Richter der 7. Großen Strafkammer durchaus glaubten. „Wir sind von der geringsten Form des Vorsatzes ausgegangen: einem bedingten Vorsatz“, erklärte der Vorsitzende Richter. Von Fahrlässigkeit könne nicht gesprochen werden, auch wenn die Steuerungsfähigkeit des 22-Jährigen an dem Abend erheblich eingeschränkt gewesen sei. Zusammen mit einem Kumpel und dessen Freundin hatte er am Abend neben dem Bürgerzentrum Bier und Wodka getrunken. Zur Tatzeit muss er einen Alkoholwert von 2,7 Promille gehabt haben.

Unter Alkohol steige das Aggressionspotenzial des Angeklagten, hatte ein psychiatrischer Sachverständiger gesagt, der den 22-Jährgen begutachtet hatte. Nach dessen Expertise sei auch weiterhin davon auszugehen, dass der 22-Jährige in bestimmten Situationen wieder zündeln werde und von ihm deshalb weiter eine Gefahr ausgehe. „Auch wenn es nicht gleich wieder das Bürgerzentrum sein muss“, bemerkte der Vorsitzende Richter dazu.

„Dieses Urteil ist nicht das Ende der Welt“

Eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten hätte der Angeklagte verbüßen müssen, wenn er voll zurechnungsfähig gewesen wäre. So wurde er noch am Mittwoch in die Psychiatrische Landesklinik Weissenau bei Ravensburg gebracht. „Dort sind Menschen, die sich gut um Sie kümmern werden. Sie werden dort schon erwartet“, sagte der Vorsitzende Richter zu dem 22-Jährigen, um ihn zu beruhigen. „Dieses Urteil ist nicht das Ende der Welt. Wenn die Zeit der Haftstrafe um ist, dann ist sie damit verrechnet. Sie müssen nicht in ein Gefängnis“, erläuterte er dem jungen Mann nochmals, was das Urteil für ihn bedeute und wünschte ihm zum Schluss des Prozesses alles Gute.

In der Urteilsbegründung hob der Vorsitzende Richter jedoch auch hervor, welche Auswirkungen der Brand gehabt hatte. Nicht nur der Sachschaden von rund zwei Millionen Euro, der durch das Feuer unmittelbar entstand, sondern auch der Ausfall des Büze als Veranstaltungsort während der Sanierung sei gravierend gewesen. „Bei rund 1400 Veranstaltungen im Jahr kann man sich vorstellen, dass das öffentliche Leben dadurch sehr eingeschränkt wurde“, sagte der Richter.

Im Januar wird der Betrieb im Büze wieder voll laufen

Am Abend des Tattages sei das Restaurant in Betrieb gewesen und zwei kleinere Veranstaltungen hätten stattgefunden, als der Angeklagte gegen 21.45 Uhr den brennenden Karton in den Papiercontainer warf. Da sich das Feuer zuerst in dem Behälter allmählich entwickelte, bevor es auf die Fassade übersprang, war zu diesem Zeitpunkt, etwa gegen 1.20 Uhr, niemand mehr im Gebäude gewesen, außer dem Hausmeisterehepaar. Dieses wurde durch einen Brandmelder alarmiert, der durch den Rauch ausgelöst wurde, und konnte sich rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Von dem Container aus fraßen sich die Flammen die Fassade hinauf und weiter unter die Dachhaut, wo trotz des schnellen Einsatzes der Feuerwehr bis zum nächsten Nachmittag Brandnester schwelten. Die Sanierung des Büze ist mittlerweile fast abgeschlossen, der Betrieb soll im Januar wieder voll aufgenommen werden.