Lange haben sie miteinander verhandelt. Trotzdem ist keine Einigung zwischen der grün-roten Landesregierung und den Jägern über die geplante Reform des Jagdrechts in Sicht. Der Jagdverband will notfalls vor das höchste Gericht in Karlsruhe ziehen.

Lange haben sie miteinander verhandelt. Trotzdem ist keine Einigung zwischen der grün-roten Landesregierung und den Jägern über die geplante Reform des Jagdrechts in Sicht. Der Jagdverband will notfalls vor das höchste Gericht in Karlsruhe ziehen.

 

Stuttgart - Der Landesjagdverband pocht weiterhin auf wesentliche Änderungen am grün-roten Entwurf für ein neues Jagdgesetz und droht jetzt auch mit einer Verfassungsbeschwerde. Zum Ende der Anhörungsfrist für den Gesetzentwurf am Donnerstag erinnerte Landesjägermeister Jörg Friedmann an eine Reihe von Knackpunkten. Das Jagdrecht dürfe keine Unterkategorie des Naturschutzrechtes werden. Auch sei die von Mitte Februar bis Mitte April vorgesehene Jagdruhe für Wildschweine im Wald nicht nachvollziehbar. Zudem wenden sich die Jäger gegen das geplante Fütterungsverbot. Sollte der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nicht nachgebessert werden, sei eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe denkbar, sagte Friedmann.

Damit gibt es trotz der 27 gemeinsamen Sitzungen, in denen Jäger, Naturschützer und Landesregierung um den Gesetzentwurf gerungen hatten, weiterhin Gräben. „Sollte der Entwurf in dieser Form Gesetz werden, dann lieber gar kein Gesetz als das Gesetz“, betonte der Landesjägermeister.

Der Naturschutzbund Nabu zeigte sich enttäuscht über den Jagdverband. Dessen Argument, das neue Gesetz sei ein unverhältnismäßiger Eingriff ins Eigentumsrecht, sei absurd. „Wildtiere sind herrenlos und gehören allenfalls dem lieben Gott. Ein Recht auf die Jagd allein um der Jagd willen zu fordern, ist antiquiert“, meinte Nabu-Landeschef Andre Baumann.

Friedmann erklärte: „Wir wollen dort jagen, wo man jagen kann, und nicht nur dort, wo man jagen muss - das unterscheidet wesentlich das Selbstverständnis der Jäger vom Ansatz der Landesregierung.“ Er verwies auf ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlers Michael Brenner von der Universität Jena.

CDU fordert Grün-Rot zur Nachbesserung auf

Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf das Freiheitsrecht, die Jagd auszuüben, deutlich einschränken würde. Brenner hielt der Landesregierung auch vor, etwa mit dem geplanten Fütterungsverbot auch das Tierschutzrecht mit Füßen zu treten, weil Tiere dann in Notzeiten elendig eingingen.

Der Jagdexperte der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Reuther, forderte Grün-Rot auf, den Gesetzentwurf dringend nachzubessern. „Der Jägerschaft können nicht nur Pflichten übertragen und Rechte genommen werden.“ Hier werde ein Gesetz „komplett ideologisiert und vor allem der Bedienung einer grünen Klientel im Land“ unterworfen. FDP-Jagdexperte Friedrich Bullinger hielt Grün-Rot vor, ein gestörtes Verhältnis zum verfassungsrechtlich garantierten Recht am Eigentum zu haben.

„Denn dazu zählen das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht.“ Grünen-Jagdexperte Reinhold Pix wies rechtliche Einwände zurück. „Wenn es nach dem Jagdverband geht, ist jede Berücksichtigung von Natur- und Tierschutz im Jagdgesetz ein unzulässiger Eingriff ins Eigentumsrecht“, meinte er.

„Naturschutz und Tierschutz haben aber Verfassungsrang und müssen zwingend bei der Modernisierung des Jagdrechts berücksichtigt werden.“ Eigentumsrecht sei kein Freibrief zum Abschuss. „Luchs, Rebhuhn und Auerwild brauchen unseren Schutz.“ Mit dem Ende der Anhörungsfrist können auch Privatleute auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung im Internet keine Stellungnahme mehr abgeben. Die Einwendungen aus der Anhörung und von dem Portal werden laut Ministerium jetzt ausgewertet. Ob sie zu Änderungen am Gesetzentwurf führen, ist noch unklar.