Für das 40 000 Quadratmeter große Gewerbegrundstück an der Steiermärkerstraße in Feuerbach wird derzeit wieder ein Käufer gesucht. Die Stadt zeigt sich interessiert, doch die Verkaufsverhandlungen stocken.

Feuerbach - Drei groß geschriebene „X“ führt der Möbelriese Lutz vor seinem Namenszug. Und damit erst gar kein Missverständnis bezüglich seines XXXL-Status aufkommt, steht in der Regel auch noch ein überdimensionaler roter Stuhl als Markenzeichen vor den Möbelhaus-Filialen des Unternehmens. Doch „die mit dem roten Stuhl“ scheinen für die Feuerbacher Kommunalpolitiker immer mehr zum roten Tuch zu werden.

 

Das Areal an der Steiermärker Straße soll verkauft werden

Tatsächlich hängt neuerdings ein knallrotes Banner als verkaufsfördernde Maßnahme an der Fassade des ehemaligen Fahrion-Verwaltungsgebäudes an der Steiermärker Straße. Der Möbelriese hat das ganze Areal nach der 2006 eingeleiteten Insolvenz der Feuerbacher Baufirma gekauft und will es nun aber wieder gewinnbringend loswerden: „40 000 Quadratmeter Gewerbegrundstück zu verkaufen“ steht in weißer Schrift darauf. Als Kontaktdaten werden die E-Mail-Adresse der NH Immobilien GmbH angegeben – nur eine von über 30 Gesellschaften und Tochterunternehmen der XXXLutz Group.

Pläne gibt es, Fortschritte bei den Verhandlungen nicht

In der vergangenen Feuerbacher Bezirksbeiratssitzung nutzte Ratsmitglied Roland Saur (SÖS) mal wieder die Gelegenheit und wies zum xxx-ten Mal auf den unbefriedigenden Zustand auf dem ehemaligen Fahrion-Areal hin. Schließlich hat der gesamte Bezirksbeirat dafür votiert, dass die Stadt das Gelände erwerben soll, um dort eine Schulsporthalle, eine Mensa und Wohnungen zu bauen. Pläne gibt es bereits. Doch bei den Grundstücksverhandlungen seien keinerlei Fortschritte erkennbar. Dass nun der Käufer wiederholt die Fläche auf dem freien Markt anbietet und die Stadt weiter zappeln lässt, war für den SÖS-Vertreter Anlass, einige kritische Fragen im Bezirksbeirat zu stellen: „Wer ist der Verkäufer des Geländes? Ist der Stadtverwaltung überhaupt bekannt, dass das Fahrion-Gelände zum Verkauf ansteht? Hat die Stadt geprüft, ob sie ein Vorkaufsrecht für das Areal in Anspruch nehmen kann?“

Der Zustand im Bezirk lasse zu Wünschen übrig

Einen inhaltlich nahezu identischen Vorstoß haben die Stadträte Jürgen Zeeb und Rose von Stein von den Freien Wählern einige Wochen zuvor mit einer eigens formulierten Anfrage an die Stadtverwaltung gestartet. Denn auch sie befürchten, dass ein Investor der Stadt das Gelände wegschnappen könnte: „Der derzeitige Zustand ist für den Stadtbezirk Feuerbach unerträglich und behindert eine positive Stadtentwicklung“, so die Freien Wähler.

Fehlende Resonanzen verzögern den Verkauf

Die Stadt hat schon lange ihr Interesse an dem Gelände bekundet. „Wir befinden uns nach wie vor noch in Gesprächen mit der Stadt“, bestätigt auch XXXLutz-Pressesprecher Julian Viering auf Nachfrage unserer Zeitung. Mehr könne man derzeit allerdings nicht sagen. Aus dem Stuttgarter Rathaus ist diesbezüglich zu erfahren, dass im April das letzte Gespräch mit der Eigentümerin des ehemaligen Fahrion-Areals stattgefunden hat. Im Frühsommer habe man noch einen Brief geschrieben. Auf dessen Antwort warte man allerdings bis heute. Die Geister scheinen sich am Kaufpreis für das Areal zu scheiden. Ohne ein Altlastengutachten könne man kein verbindliches Angebot unterbreiten, heißt es im Stuttgarter Rathaus. Und bislang habe sich die Eigentümerin geweigert, ein solches Gutachten erstellen zu lassen. Nun kommt die Stadt dem Möbelriesen einen Schritt entgegen. Mittlerweile sei man bereit, sich an den Kosten einer neuen Grundstücksbewertung zu beteiligen. Das habe man der Eigentümerin mitgeteilt, aber auch darauf noch keine Resonanz erhalten.

Das Vorkaufsrecht könnte eine Lösung sein

Jedoch hat die Stadt dafür gesorgt, dass sie die Option hat, von einem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen – so wie es 2009 auch beim Schoch-Areal der Fall war. „Unter gewissen Voraussetzungen ist das möglich, nachdem das Fahrion-Areal Teil des Stadterneuerungsvorranggebietes Wiener Straße ist. Aber das Vorkaufsrecht kann nur nach einer Einzelfallprüfung ausgeübt werden“, sagt Matthias Bertram vom Amt für Stadtplanung und -erneuerung.