Sie springen unvermittelt aus Gebüschen und dunklen Ecken, erschrecken Passanten und verfolgen Menschen sogar mit Baseballschlägern und Messern. Sogenannte Horrorclowns sorgen derzeit für Schrecken. Für die Opfer kann das körperliche und seelische Folgen haben, warnen Experten.

Leipzig - Die Polizei versteht bei den Gruselattacken von Horror-Clowns keinen Spaß. „Die Kombination einer ansonsten eher positiv besetzen Figur wie dem Clown mit einer Schreckensfigur ist besonders perfide“, sagt der Diplompsychologe Uwe Wetter der Nachrichtenagentur AFP. Gerade Kindern und von Natur aus besonders ängstlichen Menschen könnten die Gruselgestalten erhebliche Probleme machen. Vor allem kleine Kinder könnten Ängste vor der Dunkelheit oder dem Alleinsein entwickeln. Diejenigen hinter den Clownmasken sind dem psychologischen Psychotherapeuten zufolge häufig Menschen, die Macht ausüben und zugleich anonym bleiben wollen.

 

Große Medienresonanz macht es „doppelt reizvoll“

Sie liebten solche „Horrorszenarien“. Die große Medienresonanz sei dabei „doppelt reizvoll“. „Das kann jeder sein - vom jugendlichen Nachahmer bis zum Psychopathen“, sagt Wetter. Auch wenn die Clownattacken als „Spaß“ gedacht sein mögen, können sie erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Wir besitzen zwar viel Humor, der Spaß hört bei uns aber definitiv dort auf, wo Menschen in Panik versetzt, in ihrer Gesundheit geschädigt oder verletzt werden“, stellt Michael Ebert, Chef der Rostocker Polizei, klar.

Das bloße Erschrecken von Menschen ist für sich genommen zwar keine Straftat. Wenn ein Mensch sich aber vor Schreck oder auf der Flucht vor dem Clown verletzt, macht dieser sich womöglich strafbar - wegen Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung oder gar gefährlicher Körperverletzung.

Schweren gesundheitliche Folgen

Durch den Schock könne es zu schweren gesundheitlichen Folgen kommen, warnt etwa die Essener Polizei. Manche der derart Angegriffenen könnten wiederum zu Reaktionen provoziert werden, die nicht immer vom Notwehrrecht gedeckt seien. Nicht zuletzt können auf den „Gruselclown“ Kosten für den ausgelösten Polizeieinsatz zukommen. Die Polizei rät bei einer Begegnung mit „Horrorclowns“, ruhig zu bleiben und den Angreifer nicht zu provozieren. Gegebenenfalls sollte laut um Hilfe gerufen werden. Der Chef der Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg, Rüdiger Seidenspinner, empfiehlt hingegen, bei einer Bedrohung auf den Clown zuzulaufen und zum Beispiel „Hau ab!“ zu rufen.

Polizei rät von Selbstjustiz ab

Die Angreifer müssten „einen gewissen geistigen Widerstand fühlen“, sagt er im Südwestrundfunk. Die Polizei rät in jedem Fall davon ab, Selbstjustiz zu üben und den Clown zu überwältigen. Stattdessen sollte sofort der Polizeinotruf 110 alarmiert werden. Psychologe Wetter hält die „Horrorclowns“ indes nicht für ein Massenphänomen. Die Attacken stünden vermutlich im Zusammenhang mit Halloween und würden danach wahrscheinlich abflauen. Wetter glaubt auch nicht, dass das positive Image der Clowns durch die Gruselgestalten Schaden nehmen könnte. Der lustige Clown habe schließlich „eine lange Tradition“.