Die CDU-Fraktion lässt bei der Gutachtenvergabe aus dem Hause Hermann nicht locker. Je tiefer man bohre, desto nebulöser sei die Praxis für externe Beratung. Ganz klar ersichtlich ist allerdings eine Kostenexplosion.

Die CDU-Fraktion lässt bei der Gutachtenvergabe aus dem Hause Hermann nicht locker. Je tiefer man bohre, desto nebulöser sei die Praxis für externe Beratung. Ganz klar ersichtlich ist allerdings eine Kostenexplosion.

 

Stuttgart - Die CDU-Fraktion wirft Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) vor, dem Landesrechnungshof falsche Angaben über Aufträge an externe Gutachter gemacht zu haben. „Je genauer wir hinschauen, desto mehr Ungereimtheiten und Widersprüche stellen wir fest, die der Minister weder entkräften noch erklären kann“, sagte die CDU-Verkehrsexpertin Nicole Razavi der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. So hätten sich Angaben für die Kontrolleure im Abgleich mit Angaben des Ministeriums nach einer Fraktionsanfrage als falsch und unvollständig erwiesen. Der Landesrechnungshof prüft derzeit die Auftragsvergabe der grün-roten Landesregierung. Die Kosten dafür hatten sich von 2010 bis 2012 auf 18,1 Millionen Euro verdoppelt.

In den Informationen des Verkehrsministeriums für die Karlsruher Behörde taucht laut Razavi ein Auftrag in Höhe von 196 000 Euro nicht auf, ein weiterer nur mit weniger als der halben Summe - beide an einen „alten Bekannten“ des Ministers, den Berliner Berater von KCW, Michael Holzhey. Damit verstoße Hermann gegen den Beschluss des Landtags vom Dezember 2010, dass die Behörde Anspruch auf präzise und vollständige Angaben zu Gutachten habe, sagte die CDU-Abgeordnete.

Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium trotz Personalaufstockung um 100 Mitarbeiter seine Ausgaben für Gutachten in drei Jahren um mehr als 150 Prozent gesteigert habe. Allein von 2012 auf 2013 wuchs die Summe von 1,14 Millionen Euro auf 2,26 Millionen Euro. Unter der Vorgängerregierung waren es noch 890 000 Euro (2010). Die Kostenexplosion sei umso weniger nachvollziehbar, da das Ressort mit seinen Abteilungen und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg über eigene gute Fachleute verfüge. „Das Misstrauen des Ministers in den eigenen Apparat muss grenzenlos sein.“

Auch die Formulierung machte stutzig

Auch stelle sich die Frage, warum das Ministerium den Auftrag zur Wirtschaftlichkeitsberechnung des Bahnprojektes Stuttgart 21 an Holzhey vergeben habe und zugleich ein anderes langjährig mit der gleichen Aufgabe betreutes Unternehmen namens Techdata bezahle. Diese Firma habe im Jahr 2012 für „Beratungsleistungen Kostencontrolling Stuttgart 21“ mehr als 363 000 Euro erhalten. Das Bedürfnis des Ministeriums nach einem „veränderten Blickwinkel“ hätte nach Razavis Überzeugung auch diese Firma erfüllen können.

Trotz mehrfacher Nachfrage habe das Ministerium Holzheys Gutachten zur Wirtschaftlichkeit von S 21 nicht rausgerückt. Auch der Deutschen Bahn es unbekannt - und das, nachdem Hermann seine Weigerung mit schützenswerten Daten der Bahn begründet habe. „Es stellt sich die Frage, ob die Expertise überhaupt existiert“, sagte Razavi.

Stutzig gemacht habe sie auch die Formulierung des Ministeriums in der Stellungnahme auf die Anfrage der CDU, Holzhey sei der einzige gewesen, der die Wirtschaftlichkeit des Milliardenvorhabens habe berechnen und das Ministerium aufgrund „weitreichender Vorkenntnisse“ zeitnah „in diesem Sinne“ unterstützen können. Holzhey hatte ein halbes Jahr vor dem Zuschlag für das Gutachten in der Schlichtung zu S 21 aufseiten der Projektgegner seine Sicht der Rentabilität des Milliarden-Vorhabens vorgetragen. Razavi schließt daraus, dass S-21-Kritiker Hermann Holzhey nicht aus fachlichen Gründen, sondern aufgrund seiner Ablehnung des Bahnprojekts angeheuert habe.

Die Diskussion um das Gutachten belegt nach ihrer Auffassung den fahrlässigen Umgang des Ministeriums mit Steuermitteln durch Auftragsvergabe nach „Gutsherrenart“. Sie betonte: „Der Minister ist verpflichtet, den Verdacht der Untreue gar nicht erst entstehen zu lassen.“