Gutachterkommissionen Arztfehlern zügiger auf der Spur
Thomas Breining, 04.09.2010 10:59 Uhr
Die meisten Kunstfehler passieren statistisch bei Operationen. Foto: dpa
Die meisten Kunstfehler passieren statistisch bei Operationen. Foto: dpa


Die Gutachter der Landesärztekammer ziehen für ihre Beurteilung die Krankenakten zu, fragen Stellungnahmen der Beteiligten ab und fordern gegebenenfalls externe Expertisen an. "In vielen Fällen" werden die beiden Parteien zu einer gemeinsamen mündlichen Erörterung gebeten. Ziel des Verfahrens ist eine außergerichtliche Einigung. Das bedeutet aber nicht, dass für die Beteiligten bei Unzufriedenheit der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Allerdings muss man mit zehn bis zwölf Monaten Verfahrensdauer rechnen.

Laut Bundesärztekammer passieren die meisten Kunstfehler bei einer Operation, rund ein Drittel. 22 Prozent gehen auf eine falsche Diagnose zurück, 15 Prozent auf eine falsche nachoperative Therapie, sieben Prozent auf falsche Medikation. Hüft- und Kniegelenke, Arm- und Beinbrüche sowie Krebserkrankungen werden am häufigsten fehlerhaft behandelt. Diese Angaben beziehen sich nur auf die vor solchen Kommissionen behandelten Fälle.

Patienten soll die Beweislast erleichtert werden


"Bessere Transparenz könnte da ein Patientenschutzgesetz schaffen, das seit Jahren diskutiert wird", sagt Andreas Hoffmann. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb in Berlin ist es verankert. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, der CSU-Politiker Wolfgang Zöller, will nächstes Jahr ein parlamentarisches Verfahren dazu anstoßen. "Patienten haben ein Recht darauf, dass Behandlungsfehlervorwürfe in einem transparenten und zügigen Verfahren geklärt werden", sagt Zöller. Ihnen soll etwa die Beweislast erleichtert werden.

"Sobald der Diskussionsentwurf von der Bundesregierung erarbeitet worden ist, wird die Landesregierung an der inhaltlichen Ausgestaltung des Patientenrechtsgesetzes mitwirken", stellt Ministerin Stolz in Aussicht. Ob man sich für Hoffmanns Forderung einsetzt, in Gutachterkommissionen "künftig unabhängige Patientenorganisationen mit einem dauerhaften Sitz und Stimmrecht zu versehen", lässt Frau Stolz aber offen. Deren Mitwirkung werde "von einer Klärung der Fragen abhängig sein, wie deren Beteiligung, Funktion und fachliche Qualifikation ausgestaltet sein soll und welche Person oder Institution als geeignete Patientenvertretung in Betracht kommen könnte".
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