Stuttgart - In Deutschland passieren jedes Jahr 400.000 ärztliche Behandlungsfehler. Das schätzen der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen und das Aktionsbündnis Patientensicherheit. Das wären, legt man den üblichen Verteiler zugrunde, 52.000 Fälle in Baden-Württemberg, wie der Landtagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Andreas Hoffmann (CDU) ausgerechnet hat. Das sind Schätzungen. Die offiziellen Zahlen sehen ganz anders aus. Im vergangenen Jahr gingen bei den Gutachterkommissionen der Landesärztekammer 1008 Anträge ein, um zu klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Nur in 175 Fällen stellten die Gremien fest, ein ärztlicher Kunstfehler liege vor. Das geht aus der Antwort von Sozialministerin Monika Stolz (CDU) auf einen Berichtsantrag Hoffmanns hervor.
Nun sind die Gutachterkommissionen der Ärztekammer nur ein Weg, einen Behandlungsfehler dingfest zu machen. Viele Patienten, die sich von einem Mediziner beschädigt fühlen, wenden sich direkt an ein Gericht, andere an den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wieder andere Fälle landen direkt bei der Haftpflichtversicherung des Arztes.
Ziel ist eine außergerichtliche Einigung
Vorteil der vier bei den Bezirksärztekammern in Stuttgart, Reutlingen, Karlsruhe und Freiburg angesiedelten Gutachterkommissionen ist, dass es nichts kostet, sie anzurufen. Sie sind weisungsunabhängig und geben am Ende ein schriftliches Gutachten ab, ob "ein dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder erleiden wird". Eine solche Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, und in der Regel zwei Ärzten, wovon der eine niedergelassener Arzt mit langjähriger Berufserfahrung ist, der andere aus dem Fach des verdächtigten Mediziners stammt.