IG Metall und Arbeitgeber haben sich auf eine Neufassung der Tarifverträge zur Arbeitnehmerüberlassung verständigt. Darin stimmt die Gewerkschaft einer Zeitarbeit von bis zu vier Jahren zu. Nun müssen noch neue Zuschläge mit der Zeitarbeitsbranche ausgehandelt werden.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Die IG Metall kämpft seit Jahren gegen prekäre Beschäftigung. Da mag es für etliche Mitglieder – gerade die Leiharbeiter unter ihnen – schwer verständlich sein, dass ihre Gewerkschaftsführung mit dem Arbeitgeberdachverband Gesamtmetall einer Höchstüberlassung von Zeitarbeitskräften bis zu 48 Monaten zugestimmt hat. In Internetforen regt sich Protest – und die Linksfraktion im Bundestag empört sich stellvertretend: „Mit Zustimmung der IG Metall wird die Zwei-Klassen-Belegschaft weiter zementiert“, so Jutta Krellmann, Fraktionssprecherin für Arbeit und Mitbestimmung. „Dann fragt sich der mündige Gewerkschafter, wozu er eine Gewerkschaft braucht, die solche Tarifverträge abschließt.“

 

Hintergrund ist die im Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedete Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die im April in Kraft getreten ist. Darin wird eine maximale Verleihdauer von 18 Monaten am Stück in denselben Betrieb erlaubt. Danach muss dieses Unternehmen den Zeitarbeiter fest einstellen, wenn er weiterarbeiten soll. Die Tarifparteien der Einsatzbranchen können sich auf eine längere Überlassung einigen. Für nicht tarifgebundene Entleiher gilt: Legt der Tarifvertrag der Branche für betriebliche Öffnungsklauseln keine Höchstdauer fest, dürfen die Entleiher nicht über 24 Monate hinausgehen.

Auch Zeitarbeiter könnten froh über Neuregelung sein

Folglich müssen Arbeitgeber und Gewerkschaften ihre Tarifverträge überarbeiten. IG Metall und Gesamtmetall haben damit früh angefangen und bis Ende Februar – unbemerkt von der Öffentlichkeit – eine Rahmenvereinbarung erzielt, die nun regional umgesetzt werden muss. Darin ist festgelegt, dass Leiharbeiter künftig bis zu 48 Monaten – also vier Jahren – in demselben Betrieb der Metallbranche tätig sein dürfen. Dies dürften die Unternehmen zum Beispiel bei Höherqualifizierten in Projektarbeit, bei Elternzeitvertretung oder auch bei bestimmten Produktionslinien nutzen. Voraussetzung ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung – die Betriebsräte müssen also zustimmen.

Ganz gegen ihre politische Zielsetzung zeigt sich die IG Metall damit wieder einmal überaus pragmatisch. Schon in der Vergangenheit hatten viele Betriebsvereinbarungen keine Höchsteinsatzdauer, dafür Quotenregelungen vorgesehen. Für eine Verlängerung der Verleihdauer spricht zudem, dass auch Zeitarbeiter froh sind, wenn sie nicht immer wieder wechseln müssen. Da sie oft nicht mit der Festanstellung belohnt werden, sind sie nach maximaler Verweildauer zum Weiterziehen gezwungen. Nun dürfen sie länger bleiben.

Neue Branchenzuschlagsstufe nach 15 Monaten Einsatzdauer

Der regionale Tarifvertrag, „TV Leiz“ genannt, sollte auf Basis der bundesweiten Rahmenregelung im März abgeschlossen werden und wie das Gesetz zum 1. April in Kraft treten. Entsprechend hatte der Verband Südwestmetall seine Mitgliedsfirmen informiert. Doch nun hakt der Prozess, weil die IG Metall die Unterzeichnung verweigert. Dies hänge aber nicht daran, dass die Gewerkschaft über Ostern „weiche Knie“ wegen der 48 Monate bekommen hätte, heißt es. Vielmehr hat die IG Metall noch eine zweite Baustelle zu bewältigen: Mit der Zeitarbeitsbranche muss sie neue Zuschlagsregelungen aushandeln.

Zur Erinnerung: Vor fünf Jahren war vereinbart worden, dass Leiharbeitnehmer nach sechs Wochen Einsatzdauer 15 Prozent Branchenzuschlag, nach drei Monaten 20 Prozent, nach fünf Monaten 30 Prozent, nach sieben Monaten 45 Prozent und nach neun Monaten 50 Prozent erhalten. Damit werden die Entgelte der Leihkräfte, die nach Zeitarbeitstarif bezahlt werden, an die Löhne der Einsatzbranche herangeführt. Ohnehin gilt bei der Leiharbeit das Prinzip „Equal Pay“ nach neun Monaten – dann ist bei gleichwertiger Arbeit der gleiche Lohn wie für die Stammbelegschaft zu zahlen. Gemäß den Öffnungsklauseln müssen die Zuschläge spätestens nach 15 Monaten das Niveau der Stammbeschäftigten erreicht haben. Jetzt wollen IG Metall und Zeitarbeitsverbände eine höhere Branchenzuschlagsstufe nach 15 Monaten Einsatzdauer einbauen. Wie hoch sie ausfällt, ist offen. Dem in den kommenden Wochen zu erwartenden Ergebnis müssen dann noch die Metallarbeitgeber zustimmen, denn die bezahlen es letztendlich.

Ein halbes Jahr Frist, bevor es ernst wird

Trotz der Hängepartie will keine der beiden Seiten öffentlich Öl ins Feuer gießen. Dramatisch ist die unerwartete Verzögerung nicht, weil der 2012 abgeschlossene „TV Leiz“ zunächst weiter gilt. Irritationen an der Basis sind aber unvermeidlich: Viele Betriebsräte würden jetzt lieber damit beginnen, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die dem Gesetz auch noch folgen muss. Keineswegs sollte die Halbjahresfrist, die der Gesetzgeber zur Umsetzung der Tarifverträge einräumt, ausgereizt werden. Denn am 1. Oktober sind die alten Zuschlagsregelungen hinfällig – die Leiharbeiter würden bei der IG Metall Sturm laufen. Und die Firmen müssten Leiharbeiter nach 24 Monaten wegschicken – oder einstellen. „Das ist für alle eine blöde Situation“, lautet das Fazit eines führenden Funktionärs.