Völlig offen ist, wann das Hallenbad in Zuffenhausen wieder geöffnet werden kann. Anke Senne, Geschäftsführerin der Bäderbetriebe der Stadt, betont aber, dass man „mit Hochdruck daran“ arbeite, den Betrieb schnellst möglich aufzunehmen.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart/Zuffenhausen - Völlig unklar ist, wann das Hallenbad in Zuffenhausen wieder geöffnet werden kann. Anke Senne, Geschäftsführerin der Bäderbetriebe der Stadt, betont zwar, dass man „mit Hochdruck daran“ arbeite, den Betrieb aufzunehmen. Man habe aber noch keinen genauen Überblick über den Schaden, den der Brand vorigen Samstag im Umkleidebereich des Gebäudes angerichtet habe, so die Geschäftsführein. Zudem wisse man noch nicht, wie man den beißenden Rußgestank aus dem Bad loswerden könne.

 

Beißender Rußgestank im Gebäude

Fachleute sollen in wenigen Tagen einen genauen Blick unter die Deckenverkleidung werfen, die von dem Flammen schwer beschädigt worden ist. Dahinter verlaufen Leitungen der Bädertechnik. Ein Problem sei auch der Rußgestank. „Bei dem Feuer haben einige Umkleidekabinen und ein Teil der Deckenverkleidung gebrannt und geschmort“, sagt Anke Senne. „Wir haben noch nicht einmal mit den Reinigungsarbeiten anfangen können, weil sich die geplante Schadstoffmessung auf nächsten Montag verzögert.“ Möglicherweise müsste dieses Putzen von einer Spezialfirma übernommen werden.

Reparatur im laufenden Betrieb?

Wenn es möglich sei, wolle man die Reparaturarbeiten danach im laufenden Betrieb durchführen, sagt die Bäderchefin. Dazu erwäge man, den Bereich mit seinen etwa 25 Schränken und den zugehörigen Umkleidekabinen, wo der Schaden am größten ist, mit Holz- oder Plastikverkleidung vom übrigen Bad zu trennen. „Wir müssen aber erst klären, ob dies auch umsetzbar ist“, sagt Anke Senne.

Das Bad war vorigen Samstag wegen eines Feuers evakuiert worden. Laut der Geschäftsführerin waren entgegen erster Meldungen nicht 250, sondern etwa 50 Gäste betroffen. Zwölf Personen wurden wegen Verdachts auf eine Rauchgasvergiftung in einer Klinik behandelt.

Offen ist, wer den Schaden trägt

Einen Tag darauf meldeten sich zwei 12 und 15 Jahre alte Jungen mit ihren Erziehungsberechtigten bei der Polizei und räumten ein, den Brand verursacht zu haben. Demnach hätten sie im Bereich der Umkleidekabinen mit Wunderkerzen gezündelt. Dabei habe sich in einem Spind ein Feuer entwickelt, das auf die Decken übergriff. In Panik seien sie geflüchtet.

Der Zwölfjährige ist wegen seines Alters nicht strafmündig. Die Polizei bestätigt aber, dass gegen den 15-Jährigen ermittelt wird: wegen Brandstiftung und Körperverletzung – jeweils fahrlässig. „Wir gehen nicht davon aus, dass das Feuer absichtlich gelegt wurde“, so ein Polizeisprecher.

Offen ist, wer für den Schaden aufkommt. Das Rechtsamt der Stadt prüft, ob die Erziehungsberechtigten der Jungen haftpflichtversichert sind. Falls nicht, würde offenbar die Gebäudeversicherung der Stadt für den Schaden von bisher geschätzt 100 000 Euro greifen. Diese könnte aber danach an die Erziehungsberechtigten der Jungen herantreten.