Auch die Internet-Enquete-Kommission des Bundestages betont in einem Zwischenbericht, „dass das Urheberrecht an vielen Stellen durchaus einer systematischen Anpassung bedarf, um in der digitalen Gesellschaft einen angemessenen Ordnungsrahmen für immaterielle Güter zu erhalten“. Neben den berechtigten Ansprüchen der Urheber sei auch „das allgemeine Interesse an der Förderung von Kreativität, Innovation und Erkenntnisfortschritt zu berücksichtigen“. Weil die Interessen von Verlags-, Film- und Musikbranche auf der einen Seite und den Internet-Nutzern auf der anderen Seite weit auseinanderklaffen, scheint aber eine Reform des Urheberrechts, die beiden Seiten gerecht werden könnte, in weiter Ferne.

 

„Zu einem wirksamen Schutz von geistigem Eigentum gehört auch, dass man das Recht durchsetzen kann“, sagt die Referatsleiterin für gewerblichen Rechtsschutz beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Doris Möller und fügt hinzu: „Sonst ist es nichts wert.“ Bei ACTA gehe es auch um den Schutz von gewerblichen Patenten: „Innovationen fördert man, indem Dinge erforscht werden und patentierbare Ergebnisse entstehen. Wenn die dann nicht geschützt werden, haben wir ein Problem.“

„Luft von Repression“

ACTA-Gegner wie die Grünen spüren in dem Vertrag hingegen „die Luft von Repression und nicht von neuen, alternativen Wegen“, wie es in einem Beschluss des Bundesvorstands vom Montag heißt - mit der Überschrift: „ACTA zu Fall bringen!“ Beflügelt werden die Gegner von der Protestbewegung in den USA, der es im Januar gelang, die dortigen Urheberrechtsinitiativen SOPA und PIPA vorerst auf Eis zu legen.

Netzaktivist Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft und Mitglied der Internet-Enquete des Bundestags, sieht ein Problem in den allgemein und vage gehaltenen Formulierungen des ACTA-Textes. „Wenn es dann zu unterschiedlichen Interpretationen kommt, ist die Frage: Geht das Pendel in Richtung Meinungsfreiheit oder in Richtung Schutz von geistigen Monopolrechten?“

Solche Bedenken werden in der Bundesregierung nicht geteilt. Aus dem Abkommen lasse sich keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer, betont Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Der auf IT-Recht spezialisierte Fachanwalt Thomas Stadler in Freising stimmt zu: „Wenn man sich den ACTA-Text anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin schon geltendes Recht wäre.“ Die aktuelle Diskussion werde vielfach unsachlich geführt. Dabei gebe es gute Gründe, gegen ACTA zu sein. So werde mit ACTA „eine urheberrechtliche Richtungsentscheidung“ zementiert, „die einseitig die Rechteinhaber begünstigt und wenig Rücksicht auf das Gemeinwohl nimmt“. Nötig sei ein fairer Ausgleich der Interessen.

Reform des Urheberrechts

Auch die Internet-Enquete-Kommission des Bundestages betont in einem Zwischenbericht, „dass das Urheberrecht an vielen Stellen durchaus einer systematischen Anpassung bedarf, um in der digitalen Gesellschaft einen angemessenen Ordnungsrahmen für immaterielle Güter zu erhalten“. Neben den berechtigten Ansprüchen der Urheber sei auch „das allgemeine Interesse an der Förderung von Kreativität, Innovation und Erkenntnisfortschritt zu berücksichtigen“. Weil die Interessen von Verlags-, Film- und Musikbranche auf der einen Seite und den Internet-Nutzern auf der anderen Seite weit auseinanderklaffen, scheint aber eine Reform des Urheberrechts, die beiden Seiten gerecht werden könnte, in weiter Ferne.

„Zu einem wirksamen Schutz von geistigem Eigentum gehört auch, dass man das Recht durchsetzen kann“, sagt die Referatsleiterin für gewerblichen Rechtsschutz beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Doris Möller und fügt hinzu: „Sonst ist es nichts wert.“ Bei ACTA gehe es auch um den Schutz von gewerblichen Patenten: „Innovationen fördert man, indem Dinge erforscht werden und patentierbare Ergebnisse entstehen. Wenn die dann nicht geschützt werden, haben wir ein Problem.“

„Luft von Repression“

ACTA-Gegner wie die Grünen spüren in dem Vertrag hingegen „die Luft von Repression und nicht von neuen, alternativen Wegen“, wie es in einem Beschluss des Bundesvorstands vom Montag heißt - mit der Überschrift: „ACTA zu Fall bringen!“ Beflügelt werden die Gegner von der Protestbewegung in den USA, der es im Januar gelang, die dortigen Urheberrechtsinitiativen SOPA und PIPA vorerst auf Eis zu legen.

Netzaktivist Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft und Mitglied der Internet-Enquete des Bundestags, sieht ein Problem in den allgemein und vage gehaltenen Formulierungen des ACTA-Textes. „Wenn es dann zu unterschiedlichen Interpretationen kommt, ist die Frage: Geht das Pendel in Richtung Meinungsfreiheit oder in Richtung Schutz von geistigen Monopolrechten?“

So will Beckedahl am Samstag in Berlin auf die Straße gehen, wenn europaweit zu Protestaktionen gegen ACTA aufgerufen wird. Allein in Deutschland sind Demonstrationen in 54 Städten geplant - von Aachen über Chemnitz, Minden und Rostock bis Würzburg. Zu den Organisatoren zählt auch die Piratenpartei, deren Vorsitzender Sebastian Nerz kritisiert: „ACTA ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Das Abkommen hält an Vorstellungen eines nicht mehr zeitgemäßen Urheberrechts fest.“