Die Mietpreisbremse kommt. Im Frühjahr soll das Gesetz in Kraft treten und für mehr bezahlbaren Wohnraum in den Ballungszentren sorgen.

Für Michael Hennrich geht es jetzt nur noch um Schadenbegrenzung. 'Wenn wir die Mietpreisbremse schon nicht verhindern konnten, wollen wir wenigstens in der Umsetzungsphase dafür sorgen, dass die Nachteile für die Hausbesitzer so gering wie möglich ausfallen', gibt sich der Landesverbandsvorsitzende von Haus & Grund Württemberg im Gespräch mit Journalisten weiterhin kämpferisch. Für die Interessenvertretung der Haus- und Grundbesitzer ist der diese Woche von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse nach wie vor 'unnötig wie ein Kropf' und obendrein das falsche Instrument.

 

Ziel der Vorlage ist, dass sich auch sogenannte Normalverdiener das Wohnen in besonders nachgefragten Gegenden wie zum Beispiel Stuttgart leisten können. Im Frühjahr 2015 soll das Gesetz dann in Kraft treten und bis 2020 gelten. Kern des Gesetzes: Mieterhöhungen können von den Kommunen in Gegenden, in denen besonders großer Wohnungsmangel besteht, gedeckelt werden. Während Justizminister Heiko Maas (SPD) seinen Mietkompromiss in dieser Woche als großen Wurf feierte, ist der Kirchheimer CDU-Bundesabgeordnete Michael Hennrich in seiner Eigenschaft als Vertreter der Haus- und Grundeigentümer im Land wenig begeistert.

Zu den vielen offenen Fragen, die er hat, zählt auch die Gültigkeitsdauer des Gesetzes. Nach der aktuellen Gesetzesvorlage können die einzelnen Bundesländer eine Mietpreisbremse für Gebiete, in denen die Wohnungslage angespannt ist, jeweils nur für fünf Jahre festlegen. 'Doch was ist eine angespannte Wohnungslage, wie soll das festgelegt werden, und wer beschließt das', fragt sich Hennrich. Zumal eine Bemessungsgrundlage, wie einen qualifizierten Mietspiegel, längst nicht alle betroffenen Kommunen vorweisen können.

Vollständige Ausnahme für den Neubau als "bessere Sozialpolitik"

'Ein Mietspiegel von der Qualität des Stuttgarter sollte hier dringend vorgeschrieben werden', fordert er. Ungerecht findet es Hennrich außerdem, dass die Mietpreisbremse nur für Bestandsgebäude gelten soll. Neubauten und Häuser, die umfassend modernisiert wurden, sollen außen vor bleiben. 'Jeder, der vor dem geplanten Stichtag 1. Oktober 2014 erstmals vermietet hat, hat dabei das Nachsehen', kritisiert er. Das sieht man beim ZIA anders. Der Zentrale Immobilienausschuss, der rund 37 000 Unternehmen der Immobilienbranche vertritt, sieht die 'vollständige Ausnahme für den Neubau' als 'bessere Sozialpolitik'. Die gewählten Regeln zur Befristung der Mietpreisbremse würden aber zur Investitionsbremse werden, da die Kalkulationszeit länger und damit unsicherer werde, so der ZIA in einer ersten Stellungnahme zur Mietpreisbremse.

Für die Haus- und Grundbesitzer könnte es aus Sicht des Verbandsvorsitzenden in den nächsten Jahren aber noch dicker kommen. So ist geplant, die Grundsteuer künftig nach einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Im Gespräch sind unterschiedliche Modelle. So gibt es die Idee, die vor allem von den nördlichen Bundesländern favorisiert wird, die Grundsteuer künftig nach dem Verkehrswert zu ermitteln. Im Süden wird dagegen ein flächenbezogenes Modell favorisiert. Unabhängig von den einzelnen Varianten befürchtet Michael Hennrich, dass der Gesetzgeber auf diesem Weg quasi durch die Hintertür eine Vermögensteuer einführen könnte. 'Die Daten wären dann ja schon mal erhoben', so der Politiker. Das E-Wärme-Gesetz vergleicht der Haus-&-Grund-Vorsitzende mit einem 'schlecht geknüpften Hemd', mit dem man sich nie anfreunden werde.

"Das Betretungsrecht ist zum Glück vom Tisch"

Trotzdem werde der Verband versuchen, im konstruktiven Dialog die 'größten Grausamkeiten' des Gesetzes abzumildern. 'Das Betretungsrecht ist zum Glück vom Tisch', freut sich Michael Hennrich. Danach wäre es staatlichen Stellen jederzeit möglich gewesen, den Zustand einer energetischen Sanierung vor Ort zu überprüfen. Bislang macht das der Schornsteinfeger. Die im Herbst anstehende Novellierung der Landesbauordnung steht ebenfalls in der Kritik. 'Warum muss jede neu gebaute Wohnung künftig zwei Fahrradstellplätze nachweisen?', fragt Hennrich.

Anstatt Investoren, die in Wohnraum investieren, mit derartigen Maßnahmen immer mehr Steine in den Weg zu legen, sollte das Land lieber über geeignete Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern nachdenken. Mit diesen Fördermitteln würde man mehr erreichen als mit grünen Dächern und überzogenen Forderungen nach Barrierefreiheit. Zwar begrüße gerade auch Haus & Grund die Maßnahmen zur Barrierefreiheit, doch müsse gleich jedes Haus ab dem ersten Stock barrierefrei sein?