Formal mag alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Dennoch ist es beschämend, wie viele Anstrengungen eine schwer belastete Familie von vier Kindern unternehmen musste, um Hilfe zu bekommen, meint Viola Volland in ihrem Kommentar.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Man mag es kaum glauben, aber formal ist bei Familie Werner alles mit rechten Dingen zugegangen – so beschämend man es auch empfinden mag, wie viele Anstrengungen die Familie unternehmen musste, um Hilfe zu bekommen. Eine Krankenkasse ist nicht verpflichtet, für den kompletten Zeitraum, in dem eine Mutter krankgeschrieben ist, Haushaltshilfe zu gewährleisten. Schuld ist der Gesetzgeber, der es den Kassen überlassen hat, wie sie die Leistung ausgestalten. So kommt es dazu, dass die eine Kasse der Verordnung gemäß Haushaltshilfe gewährt, die andere, wie im Fall der Werners, nur für bis zu zehn Tage im Jahr – und das dann auch noch zu einem lächerlich niedrigen Stundensatz. Was für eine Willkür!

 

Wer welches Los gezogen hat, offenbart sich für die Versicherten erst, wenn sie sich mitten in einer akuten Notsituation befinden und eigentlich wenig Zeit und Energie haben, auch noch für die eigene Entlastung zu kämpfen. In diesem konkreten Fall hat nicht viel gefehlt und die Mutter wäre mit einer Erschöpfungsdepression ganz ausgefallen. Zum Glück ist zumindest dieser Kampf für die Werners gut ausgegangen.

Am Ende zählt das Ergebnis

Das Jugendamt und die Pflegekasse finanzieren die benötigten Hilfen. Doch bis vergangenen Montag war nicht klar, ob das Jugendamt wirklich positiv befinden würde. Streng genommen hätte es auch anders handeln und auf die Krankenkasse verweisen können, so dass die Verantwortlichkeiten munter hin und her geschoben worden wären. Das ist möglich, weil der Gesetzgeber die Zuständigkeiten unklar geregelt hat. Zum Glück hat das Jugendamt sich anders entschieden. Der Familie wird geholfen – das ist im Ergebnis das Wichtigste.