Im Hedgefonds-Streit hat das Oberlandesgericht der Porsche SE zunächst einmal den Rücken gestärkt. Man sehe die Klage der Fonds als „wenig erfolgversprechend“ an.

Stuttgart - Es geht um Kurswetten und Milliardenverluste: Im Rechtsstreit mit mehreren Hedgefonds hat das Oberlandesgericht Stuttgart der Porsche SE (PSE) Hoffnung auf einen Ausgang zu ihren Gunsten gemacht. Man sehe die Klage der Fonds als „wenig erfolgversprechend“ an, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag bei einem Verhandlungstermin in Stuttgart.

 

Hintergrund ist Porsches gescheiterter Übernahmeversuch von VW 2009. Die Fonds fühlen sich rückblickend getäuscht und wollen Geld zurück, das sie damals an der Börse verloren haben. Aktuell geht es um fast 1,2 Milliarden Euro. Eine Entscheidung soll am 26. März verkündet werden.

Die Holding Porsche SE hat wegen der misslungenen VW-Übernahme mehrere Klagen am Hals, die neben Stuttgart auch in Hannover, Braunschweig und Frankfurt spielen. Auch Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking muss sich deswegen demnächst noch vor Gericht verantworten. Heute besteht die Porsche SE fast ausschließlich aus einer Beteiligung am Volkswagen-Konzern, der aber wiederum den Sport- und Geländewagenbauer Porsche übernommen hatte.

Im Mittelpunkt des aktuellen Falls stehen Pressemitteilungen der PSE aus 2008. Damals hatte die Holding zunächst bestritten, ihren Anteil am VW-Konzern auf 75 Prozent aufstocken zu wollen. Einige Monate später gab sie dann aber bekannt, genau diesen Plan zu verfolgen. Die Aktienkurse schossen nach oben - Anleger, die auf fallende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Sie werfen der PSE vor, die Öffentlichkeit über ihre wahren Absichten bewusst im Unklaren gelassen zu haben.

Ein Kausalzusammenhang zwischen den angeblichen Fehlinformationen der Porsche SE und den Geschäften der Fonds ist nach der vorläufigen Einschätzung des Oberlandesgerichts allerdings nicht nachweisbar. Die Fonds hatten zuvor am Landgericht Stuttgart eine Niederlage erlitten. Sie selbst argumentieren, dass sie mit Gewissheit über Porsches Übernahmeabsichten andere Aktiengeschäfte gemacht hätten.

„Es gibt aus meiner Sicht keinerlei Anhaltspunkte für die These der vorsätzlichen Irreführung“, betonte ein PSE-Verteidiger vor Gericht. Auch der Vorsitzende Richter erklärte, er könne Porsches Verlautbarungen nicht „als eine grob falsche Auskunft“ werten. Ein Anwalt der Hedgfonds bezeichnete das Dementi einer Übernahmeabsicht hingegen als „glasklare Lüge“.

Die Hedgefonds berufen sich neben Pressemitteilungen auch auf telefonische Angaben von Porsche. Da die Fonds damals aber selbst bei der Holding angerufen hätten, könne von einer „zielgerichteten Desinformationskampagne“ von Porsche keine Rede sein, sagte der Vorsitzende Richter.