Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)
Trotzdem ist das Kosovo als Staat inzwischen anerkannt.
Nicht von allen Ländern, nicht einmal von allen Ländern Europas. Spanien erkennt das Kosovo nicht an – und die Anerkennung durch weite Teile der Welt halte ich für völkerrechtlich nicht gerechtfertigt.
Muss man die Regierung in Kiew anerkennen? Ist die rechtmäßig an der Macht?
Das ist sie sicher nicht, sie ist unter Verstoß gegen ukrainische Verfassungsnormen etabliert. Russland steht es völlig frei, sie nicht anzuerkennen. Das ändert aber nichts daran, dass die Ukraine selbstverständlich als eigener Staat besteht, der auch durch das Gewaltverbot geschützt ist.
Zusammengefasst haben wir in Kiew eine Regierung zu Unrecht an der Macht und eine Krim, die rechtlich zur Ukraine und faktisch zu Russland gehört – ohne dass man sehr viel dagegen machen kann. Wie frustrierend ist das für einen Juristen?
Ein Jurist darf sich nie davon frustrieren lassen, dass Recht gebrochen wird und es nicht immer gelingt, dies zu sanktionieren. In Nordzypern leben wir seit 1974 mit einem ähnlichen Zustand wie jetzt mit der Krim. Das ist zu bedauern, aber man muss damit leben, denn ein Einsatz militärischer Gewalt steht nicht zur Debatte. Ich sehe größte politische Schwierigkeiten für die russische Regierung, die jetzt eingetretene Situation etwa im Rahmen von diplomatischen Verhandlungen rückgängig zu machen, weil die Russen auf der Krim und in Russland selbst ganz überwiegend hinter der Entscheidung der Regierung stehen und ein Rückzug als Schwäche angesehen würde.
Das gilt für die Legitimation der Regierung in Kiew und die Zugehörigkeit der Krim?
In beiden Fällen handelt es sich um einen klaren Rechtsbruch, in Kiew ging es um einen Verfassungsverstoß, auf der Krim zugleich um die Verletzung der Verfassung wie auch des Völkerrechts. Im ersten Fall wird der Rechtsbruch vom Westen begrüßt und im letzteren von Russland betrieben.