Der Streit um das Versammlungsverbot in Heidenau geht in die nächste Runde: Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Heidenau -  Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gibt nicht klein bei und hat Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt. Die Dresdner Richter hatten ein öffentliches Versammlungsverbot gekippt, das das Landratsamt zuvor ausgesprochen hatte.

 

Das Dresdner Gericht sah den polizeilichen Notstand, mit dem der Kreis das Verbot für das gesamte Wochenende begründet hatte, als nicht hinreichend belegt an. Das Verbot sei „offensichtlich rechtswidrig“, befand das Gericht in Dresden. Ein Bürger, der an einer vom Bündnis Dresden Nazifrei angemeldeten Kundgebung teilnehmen wollte, hatte geklagt.

Kurz vor 16 Uhr am Freitag ist nach Angaben des sächsischen Oberverwaltungsgerichts die Beschwerde des Landratsamtes gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingegangen. Bis wann die Richter entscheiden, ist offen.