Der geplante Aufmarsch von Rechtsextremisten in Heilbronn am 1. Mai darf stattfinden.

Stuttgart - Der geplante Aufmarsch von Rechtsextremisten in Heilbronn am 1. Mai darf stattfinden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart kippte ein entsprechendes Verbot der Stadtverwaltung. Diese kündigte am Mittwoch umgehend Rechtsmittel beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim an.

 

Nach Ansicht der Stuttgarter Verwaltungsrichter verstößt die Versammlung mit dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stoppen!“ nicht gegen den entsprechenden Paragrafen der Volksverhetzung im Strafgesetzbuch. Das Versammlungsmotto habe zwar eine ausländerfeindliche Grundrichtung und widerspreche damit der für die freiheitlich demokratischen Ordnung grundlegenden Erwartung der Toleranz der deutschen Bevölkerung gegenüber Ausländern. Eine Tathandlung, die den Straftatbestand der Volksverhetzung begründe, sei aber nicht gegeben. Die Stadt hatte das Verbot auch mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründet.

Stadt ist Mitglied des Bündnisses „Heilbronn sagt Nein!"

Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit könne auch nicht auf den Gesichtspunkt gestützt werden, dass es aus der Versammlung heraus zu Sachbeschädigungen durch illegale Graffiti kommen werde, urteilte das Gericht weiter. Die Versammlung verstoße auch nicht gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsausübung.

Der Ordnungsbürgermeister von Heilbronn, Harry Mergel, sagte, die Stadt habe aus der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts gelernt. Die Stadt werde nicht zuletzt vor dem Hintergrund „der multiethnischen Bevölkerungszusammensetzung“ alle rechtlichen Schritte unternehmen, „um einen Aufmarsch von Ewiggestrigen zu unterbinden“. Ihm sei dabei bewusst, dass bislang praktisch alle anderen Städte mit ähnlichen Absichten an zu hohen rechtlichen Hürden gescheitert seien.

Die Stadt ist Mitglied des Bündnisses „Heilbronn sagt Nein!“ Es wendet sich gegen einen Aufmarsch der Rechtsextremisten. In dem Bündnis sind über 90 Organisationen vertreten.